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JOHN MISCHO

meines unvergeßlichen, höchsten Herren.» In der von Gubisch mit falscher
Quellenangabe (Balkanstimmen) zitierten Version fehlt der «unvergeßliche
, höchste Herr» - ein Satzteil, auf dessen Fehlen Gubisch eine
ganze Kette von Argumenten aufbaut.

Diese unqualifizierte Arbeitsweise wirkt sich besonders da verhängnisvoll
aus, wo Gubisch aus solchen Abweichungen «seines» Traumtextes
von der ihm durch P. Donat zur Verfügung gestellten Kopie des Traumes
weitreichende Schlußfolgerungen auf die Zeugentüchtigkeit und
Glaubwürdigkeit zieht. Er tut das, «weil nachgewiesen werden soll, daß dieser
Wortlaut (Abschrift des Textes von P. Donat, Anm. des Verf.) im Gegen-
sat% f(u dem von Puntigam veröffentlichten (Balkanstimmen, 1918, Nr. 3,
Anm. des Verf.) einen aufschlußreichen Satzteil enthält, den Puntigam weggelassen
und damit die Öffentlichkeit gröblich irregeführt hat.»20

20 Gubisch, Hellseher, Scharlatane, Demagogen, Legende zu Abb. 25

Bei dem «aufschlußreichen Satzteil handelt es sich um den bereits diskutierten 3.
Satz des Traumtextes und die Apposition «des unvergeßlichen, höchsten Herren».

Gubisch selegiert hier aus dem ganzen Traum ein einziges Detail ohne die
Gesamtkonfiguration des Textes und seiner eigenen kurzschlüssigen Interpretation
entgegenstehende Tatbestände zu berücksichtigen. Infolge seiner vermeintlichen
«Neuentdeckung» war die Thematik akzentuiert und bestimmte im
Sinne seiner Hypothese die weitere Argumentation. Zwar stimmt die erste
Prämisse in Gubischs Beweisführung: wenn vom «unvergeßlichen, höchsten
Herren» die Rede ist, sagt er, - dann spricht man von einem Toten. Aber nicht
stimmt die Schlußfolgerung: Also kann der Bischof den Bericht seines Traumes
nicht am 28. 6. 1914, sondern erst nachträglich geschrieben haben. Damit
aber sei der Text verfälscht. Puntigam habe diese «gefährliche» Stelle ausgemerzt
und damit das Publikum glauben machen wollen, es handele sich um die
Aufzeichnung vom Morgen des 28.6.

Hätte Gubisch jedoch den Bericht des Bischofs und vor allem die äußerst
detailreichen Angaben über die Reaktion nach dem Traumerlebnis genau und
aufmerksam gelesen (vgl. hierzu besonders die Diskussion der Befunde S. 140 f.),
dann wäre ihm aufgegangen, daß nach dem Traum für den Bischof der Tod des er%-
her^pglichen Paares bereits feststand und sowohl seine emotionale Reaktion wie seine
Handlungen auf diesen Tatbestand belogen waren. Gerade das ist ja das Bestürzende
an diesem Bericht, daß Bischof Lanyi aus dem Traum die subjektive Gewißheit
entnimmt, daß der Erzherzog und seine Gattin tot sind. Infolgedessen müßte
man gerade aus diesem «aufschlußreichen Satzteil», der ja in den «Balkanstimmen
» abgedruckt war, auf das Gegenteil von Gubischs Schlußfolgerung kommen
: nämlich daß der Text des Traumes sowie der anschließende Bericht des
Bischofs mit seinen Tagebuchaufzeichnungen identisch sein müssen und erlebnisgetreu
festgehalten sind.


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