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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0140
DIE HYPOTHESE DES ENTLARVUNGSTECHNIKERS 137

Hätte Gubisch das besagte Exemplar der «Balkanstimmen» wirklich
eingesehen, oder, wo das nicht möglich gewesen wäre, die Publikation
des Traumtextes in den «Psychischen Studien» (1918, S. 150), bei Gra-
binski21 oder Iiiig22 nachgelesen, dann wäre ihm aufgefallen, daß nicht
nur «der aufschlußreiche Satzteil» von Anbeginn zu der Tradition des
Traumtextes gehört hat, sondern auch Informationen vorausgehender
Untersucher für ihn von Nutzen hätten sein können. Aber diese Mühe hat
sich Gubisch nicht gemacht. Er ist vielmehr der Auffassung, es dürfe
«was über den Traum bisher publiziert worden ist, keinesfalls als zuverlässig angesehen
werden» (S. 155, gesperrt von Gubisch). Wie eine Ironie des Schicksals
mutet es an, wenn ausgerechnet ihm die Panne passiert, daß er P.
Puntigam etwas unterstellt, was er selbst mangels unzureichender Beschäftigung
mit längst bekannten Tatsachen dieses Falles verschuldet
hatte. Nicht Puntigam war es, der «die Öffentlichkeit gröblich irregeführt
» hat, sondern Gubisch.

Recht peinlich wirken dann die Schlußfolgerungen, die der Entlarver
aus seiner unqualifizierten Arbeit zieht:

«Damit ist die Unglaubwürdigkeit dieses Berichterstatters (P. Puntigam,
Anm. d. Verf.) ein für allemal erwiesen und niemand kann ihn noch als <Kron-
t(eugem in dieser Sache anerkennen. Wenn wir im Briefe Prof Lanyis lesen, <der
Text dieser Niederschrift ist in der Presse genau wiedergegeben wordem, so
beweist das nur, daß Voreingenommenheit blind macht. Sonst hätte er das Fehlen
des unvergeßlichen höchsten Herrem bemerken müssen. Solche Entdeckungen
macht man nur bei gewissenhafter und gründlicher Nachprüfung!» (S.
168)

So sehen die gewissenhaften und gründlichen Nachprüfungen des
Herrn Gubisch aus und die Schlußfolgerungen, die er im Sinne seiner
Hypothese daraus zieht. Die richtige Konsequenz müßte jedoch lauten:

Damit ist die Glaubwürdigkeit dieses Berichterstatters {Puntigam) ein für
allemal erwiesen und jeder kann ihn als <Kron%eugen> in dieser Sache anerkennen.
Wenn wir im Briefe des Prof E. Lanyi lesen, <der Text dieser Niederschrift ist
in der Presse genau wiedergegeben wordem, so beweist das seine Zeugentüchtigkeit.

Würde man sich auf dieselbe Technik wie Gubisch einlassen, so könnte
man seine Behauptung in diesem Kapitel Lanyi probeweise auch anders
variieren:

21 Grabinski, B., Neuere Mystik, Hildesheim, 1924, S. 84-91.

22 Iiiig, J., Historische Prophezeiungen, Pfullingen 1922, S. 39-43.


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