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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0143
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JOHN MISCHO

«Wäre sie tatsächlich am 28. Juni 1914 in aller Frühe unerwartet %um Bischof
gerufen worden und hätte sie ihn in höchster Aufregung einen Traum erzählen
hören, der sich im Laufe des Tages in grauenhafter Weise erfüllt hat, so wäre -
sollte man meinen - ein so aufwühlendes Erlebnis {dessentwegen der Bischof eigens
eine Messe %u lesen sich angeschickt hatte !) unvergeßlich geblieben. . . . Gerade das
Kennzeichnende dieser Traumgeschichte sollte die Zeugin gan% vergessen haben?
Das istgan% unwahrscheinlich!» (S. 161)

In seinem Brief an die Zeugin hatte Gubisch Frl. S. aufgefordert, sie
solle «streng unterscheiden zwischen diesen (Mitteilungen am Morgen des
28. 6. 1914, Anm. d. Verf.) und dem, was später über den Traum und die
Mordtat gesprochen worden ist.» (S. 160). Wenn Frl. S. - wie ihre Aussage
beweist - nicht mehr zu dieser strengen Unterscheidung in der Lage
ist, weil ihr Gedächtnis versagt, dann muß man sich damit abfinden.

Wenn nun die einzige Zeugin nicht mehr in der Lage ist, den Hergang
vom 29. Juni genau zu rekonstruieren, dann muß man andere Informationsquellen
befragen und einer Prüfung unterziehen. Für den unparteiischen
Untersucher ist es eine Selbstverständlichkeit, den Bericht des
Bischofs™ Lanyi auf seine Glaubwürdigkeit zu prüfen und mit Hilfe detaillierter
Angaben den vermutlichen «Tathergang» zu rekonstruieren.

Für die Pedanterie der Buchführung Bischof Lanyis einerseits und die
Erlebnisechtheit des Traumberichtes auf der anderen Seite sprechen eine
ganze Reihe höchst aufschlußreicher, in sich selbst wie in ihrer Konfiguration
stimmiger Einzeldetails.

So berichtet der Bischof zunächst von der starken emotionalen Ergriffenheit
; als er nach dem Traum erwacht, ist er «zitternd und in Tränen
aufgelöst». Weiter die, aus dem Traumerleben stammende, spezifische
Form des MitergrifFenseins, welche sich im Wachbewußtsein fortsetzt
und den Bischof sogar die Form einiger Buchstaben des erzherzoglichen
Briefes beibehalten läßt. Gerade diese fast kleinlichen Details, die uns
sowohl über die starke affektive Reaktion des Bischofs auf den Traum
nuanciert berichten, wie auch erkennen lassen, in welcher Weise Lanyi

23 Gubisch zieht diesen Bericht über die Vorgänge nach dem Traum überhaupt
nicht in Betracht, sondern stürzt sich auf die Person des Bischofs und
sucht sie der Unglaubwürdigkeit zu bezichtigen, indem er harmlosen Äußerungen
und selbstverständlichen Verhaltensweisen (wie etwa die Zurückhaltung
gegenüber einer Diskussion seines Traumes in der Öffentlichkeit) eine böswillige
Deutung gibt.


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