Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0146
DIE HYPOTHESE DES ENTLARVUNGSTECHNIKERS 143

dann ist es notwendig, nach den Gründen für seine Überzeugung zu
fragen.

In seinem bereits zitierten Werk «Psychologia» behandelt Donat unter
der Überschrift «Directa cognitio futurorum» die Kriterien, die für Prae-
kognition erfüllt sein müssen. Er trennt zwischen «visio et apparens eius
impletio», zwischen Erlebnis und Erfüllung. Bezüglich der «visio»
schreibt er: «Quod tales visiones attinet, imprimis rigorose examinandum
est, num visio accurate talis acciderit, qualis refertur . . . Facillime enim
accidit, ut post eventum a visionario aliisque momenta inserantur, alia
neglegantur, ut congruentia multo maior evadat.» (Donat, S. 360)

Donat erkannte also die Gefahr der «retrograden Profilierung» beim
Berichterstatter und forderte darum eine rigorose Prüfung, ob das Erlebnis
sich wirklich so ereignet hat, wie es berichtet wird.

Diese Stellungnahme Donats läßt erkennen, daß er genau wußte, worauf
es bei Erlebnisberichten von angeblicher Präkognition ankommt. Wenn
er nun ein Urteil abgibt, wie dasjenige, das wir kennen, wird er aller
Wahrscheinlichkeit nach Gründe gehabt haben, die seine Skepsis gegenüber
der Unverfälschtheit des Berichtes aufwogen.

Welche Argumentation aber bringt Gubisch? Er stellt zunächst eine
Behauptung auf: der Bischof hatte die Urschrift des Traumes (Tagebuchauszug
) «gar nicht bei sich, hatte keinen Anlaß, sie auf die Reise mitzunehmen
». Und - so schließt er messerscharf weiter - infolgedessen
beschrieb er sie «ganz offenbar aus dem Gedächtnis». Diese Schlußfolgerung
aus einer unbewiesenen Behauptung sieht der Entlarver dann als «den zuverlässigsten
Beweis» an^ «daß die in den Händen Prof. Donats befindliche Niederschrift
nicht die Wiedergabe der nach dem Erwachen des Bischofs am
Morgen des 28. Juni hergestellten Ur-Niederschrift des Traumes ist.»

(s.155)

Die Technik der Beweisführung bei Gubisch entbehrt nicht des ungewollten
Humors, wie etwa im Falle des Antwortschreibens von Domherr
Ladislaus P.

Gubisch hatte dem Domherren geschrieben und um Nachforschungen
nach dem Tagebuch des verstorbenen Bischofs gebeten. Die Antwort
ließ jedoch sieben Monate auf sich warten.

Gubisch interpretiert nun seine siebenmonatige Wartefrist als «Beweis
immerhin dafür, daß dort eingehend nachgeforscht worden war» (S. 157).
Es bedarf wirklich einer beträchtlichen Naivität, wenn man eigene Inter-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0146