Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0162
PRAKTISCHE ERFOLGE VON SENSITIVEN

Nach Fallberichten

VON W. H. C. TENHAEFF UND G. D. H. VAN WOUDENBERG

«Die Wahrheit ist, daß noch kein Hellseher ein Verbrechen aufgeklärt oder
einen Vermißten aufgefunden hat. Kein Parapsychologe oder Poli^eibeamter
wird das Gegenteil beeiden können. Zugegeben, ein Hellseher kann auch
Scheinerfolge haben. Sie sind aber nur die Folge mangelhafter Nachprüfung
. Wo gründliche Nachprüfung erfolgt, ist der Scheinerfolg schnell
durchschaut. Gewöhnlich kommt es da^u, wenn die an sich verschwommenen
und mehrdeutigen Aussagen des Hellsehers gutgläubig umgedeutet\ also %u
Treffern gemacht werden, oder wenn der Hellseher mit Angaben, die im Bereich
des Möglichen und Wahrscheinlichen liegen, zufällig an die wirklichen
Tatsachen herangelangt war. Aber auch dann reichen sie nicht %u, um damit
den Gesuchten sogleich auch finden %u können. Gelänge das nur dreimal
in einwandfreier Weise, wäre Hellsehen längst kein Problem mehr.»

Wilhelm Gubisch, «Hellseher, Scharlatane, Demagogen»,

MünchenjBasel, 1961, S. 192

In einem Beitrag «Über die Anwendung paranormaler Fähigkeiten»
hat W. H. C. Tenhaeff in dieser Zeitschrift (II, 1, 1958/59) 12 Fälle praktischer
paranormaler Leistungen veröffentlicht. Sie stammen aus einem
großen Material, das teilweise in der «Tijdschrift voor Parapsychologie»
und nach Sachgebieten geordnet in seinem Buch «Beschouwingen over
het gebruik van paragnosten» (Utrecht 1957) zu finden ist. W. Gubisch
kennt dieses Material offenbar nicht oder er verschweigt es. Sonst hätte er
sich schon auf Grund des Artikels in dieser Zeitschrift damit auseinandersetzen
müssen, daß in allerdings seltenen Fällen Vermißte durch die Angaben
von Paragnosten gefunden wurden (vgl. S. 12, Fall 2 «Jelle Schenk»),
daß weiter die holländische Polizei selbst über erfolgreiche Fälle berichtet
(S. 15, Fall 5 «Werkspoor») und es daher nicht zutrifft, «daß sie jede Zusammenarbeit
mit Paragnosten ablehne» (Gubisch, Aus der Nachfragensammlung
, S. 194). Er hätte sich weiter dazu äußern müssen, daß die
parapsychologischen Forscher praktisch erfolgreiche Fälle von solchen
unterscheiden, in denen die Angaben eines Paragnosten zwar der Ermittlung
nicht dienlich sind, sich aber nach der Aufklärung als paranormal


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1964-07/0162