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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1965-08/0110
DIE ANALYSE PARAGNOSTISCHER EXPERIMENTE

IO7

II

Es folgt nun die statistische Analyse der beiden Protokolle A und B.
Dabei ist zu beachten, daß sich statistisch ein Ergebnis nur insoweit
verifizieren läßt, als dafür eine nichtzufällige Ursache mehr oder weniger
wahrscheinlich gemacht werden kann. Welcher Art diese Ursache ist,
darüber läßt sich statistisch nichts aussagen. Es ist vielmehr der Zweck
der eingeführten Versuchsbedingungen, alle möglichen Ursachen außer
der zu verifizierenden auszuschalten. Die Versuchsbedingungen im Falle
des referierten Experiments waren derart, daß für Croiset alle normalen
physischen und psychischen Informationsquellen sowie auch alle parapsychischen
Vorgänge außer demjenigen der Präkognition nach menschlichem
Ermessen ausgeschaltet waren. Ein statistisch signifikantes Ergebnis
darf also auf Präkognition hin interpretiert werden. Für die statistische
Analyse selber spielt jedoch diese Interpretation keine Rolle. Hier wird
allein die Frage beantwortet, ob der Grad, in dem die Zielperson einem
Protokoll zustimmt, noch durch Zufall erklärt werden kann oder nicht.

Die beiden Protokolle wurden vom Verfasser im Jahre 1964 streng
nach der im vorstehenden Aufsatz angegebenen Methode ausgewertet.
Die Ergebnisse stimmen jedoch effektiv mit den Ergebnissen der vorläufigen
Auswertung aus dem Jahre 1957 überein.

Im folgenden ist zunächst das vollständige Protokoll A wiedergegeben,
wie es bei der Exploration den Teilnehmern vorgelegt wurde. Es weicht
von dem Originalprotokoll Croisets nur durch die Aufspaltung in Teilaussagen
und durch einige grammatikalische Änderungen ab. Neben
jeder Teilaussage ist in der mit N+ bezeichneten Spalte die Zahl der Zustimmungen
von insgesamt 19 Kontrollpersonen (die Zielperson wurde
nicht mitgezählt) notiert, in der zweiten Spalte der entsprechende Ver-
rechnungswert V. Dieser wurde direkt aus der im vorigen Aufsatz abgedruckten
Tabelle III für N = 19 entnommen. Dabei wurde in den
Fällen, wo die Zielperson allein eine Aussage bejahte, der V-Wert nach
dem dort angegebenen Korrekturverfahren berechnet. (Eine entsprechende
Korrektur wurde auch bei den zur Bestimmung des Spezifitäts-
werts EMax benötigten V-Werten durchgeführt und diese in Klammern
hinter die normalen V-Werte gesetzt.) In einer dritten Spalte sind die Bejahungen
der Zielperson (ZP) mit jeweils einem Plus-Zeichen vermerkt.
Ferner sind die Erläuterungen abgedruckt, die sie bei einer zweiten Exploration
am Veranstaltungsabend zu zahlreichen Aussagen gegeben hat.


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