Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1965-08/0120
DIE ANALYSE PARAGNOSTISCHER EXPERIMENTE 117

finden. Im Unterschied zu Protokoll A fällt sofort auf, daß keine Person
einen durch seine Höhe besonders aus dem Kollektiv herausfallenden
Wert erreicht hat und die Zielperson (Nr.7) überhaupt nur den sechsthöchsten
Wert. Ihr Endwert beträgt 0.6, liegt also klar innerhalb des
normalen Streuungsbereichs. Die Kontrollperson Nr. 9 besitzt zwar
einen Endwert von 2.10 - dieser wäre jedoch, selbst wenn Nr. 9 Zielperson
wäre, noch nicht signifikant.

Man könnte Nr. 9 hypothetisch zum «Verschiebungstreffer» erklären
und dann auf die Idee kommen, sie als neue «Zielperson» aus dem
Kollektiv herauszunehmen, bei der Berechnung der S-Werte und der
Werte Ms und ss nicht zu berücksichtigen und ihr dadurch einen höheren
und scheinbar signifikanten Endwert zu verschaffen. Es sei jedoch
betont, daß dies alles statistisch nicht statthaft wäre. Man darf wohl eine
nach einem Zufallsverfahren bestimmte Person aus einer Verteilung ausschließen
oder eine, die nach einem von der Verteilung unabhängigen
Kriterium bestimmt worden ist (z. B. die ursprüngliche Zielperson), man
darf jedoch niemals eine Person ausschließen, weil sie in der Verteilung
einen Wert von bestimmter Höhe besitzt. Denn auch solch ein hoher
Wert gehört ja als natürlicher Bestandteil in die Zufallsverteilung hinein
und dürfte nur dann entfernt werden, wenn er sich durch extreme
Höhe als signifikant nicht zur Verteilung gehörig erweisen würde.
Hierzu wäre aber ein extrem hoher Endwert erforderlich, was oben bereits
für Person Nr. 18 in Protokoll A demonstriert wurde. (Vgl. auch
die Ausführungen über Verschiebungstreffer im vorangehenden Aufsatz.)

Trotzdem bleiben bei Person Nr. 9 einige Tatsachen auffällig: Sie hat
z. B. als einzige Person die recht spezifischen Aussagen 11 c) und 11 d)
bejaht. Ferner sitzt sie nur zwei Plätze von der Zielperson (Nr. 7) entfernt
, und dazwischen sitzt diejenige Person (Nr. 8), die die wenigsten
Bejahungen abgegeben hat, nämlich nur eine einzige. Ein Verschiebungseffekt
wäre hier also plausibel, noch mehr eine «Zusammenschau»
der Personen Nr. 7 und Nr. 9 durch Croiset. Dies alles bleibt jedoch rein
spekulativ, und außerdem spricht ebenso viel dagegen: Die Personen Nr.
13 und Nr. 14 haben z.B. ebenfalls hohe Werte erreicht, sitzen direkt
nebeneinander und haben drei Aussagen jeweils allein bejaht (2 b, 2 c und
2d.) Noch undurchsichtiger wird die Angelegenheit dadurch, daß Nr. 7


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1965-08/0120