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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0062
50 Baden-Durlach, Hachberg und die vereinigte Markgrafschaft.

Kriegsgesetze nach welchen sich die bey der Marggräflich Badischen
Landmiliz angestellte Ober-Officiers, Unter-Officiers und Gemeine zu
richten haben (1795 Carlsruhe). 13 S.

(Carl Friedrich, Marggraf zu Baden). Da die Schützen-Gesellschaft,
welche sich unter Unserer hiesigen lieben Bürgerschaft gebildet zur
Erhaltung guter Ordnung sich selbst gewisse Regeln entworfen, und
uns solche mit der Bitte um deren Bestätigung vorgelegt hat . . . .
(Schützenordnung). 8 Bl. Carlsruhe 1795.

Formations-Entwurf über das Prinz Louis von Baden Kreis-Infanterie
-Regiment. 2 Bl. fol. (1800).

Leichtlen, Julius, Badens Kriegs-Verfassung, insbesondere Landwehr
und Landsturm im 17. Jahrhundert. 1 Tafel + XVI, 160 S. Karlsruhe
, Gr. Braun, 1815.

K(öbels), J(acob), Badische, Schwäbische und Pfälzische Landsknechte
. 12 Blatt, fol. Karlsruhe, A. Bielefeldes Hofbuchhandlung
(Liebermann & Cie.) 1888.


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