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Zweiter Zeitraum.
Das Grossherzogthum.
Erste Abtheilimg.
Der öffentliche Rechtszustand,
I. Das Staatsrecht
A. Der Staat als selbständiges ftanzes und sein Wirkungskreis
nach aussen.
i. Quellen und Darstellungen des Staatsrechtes.
Quellen des Badischen Staatsrechts. — Zur Erläuterung und Ergänzung
der Landständischen Verhandlungen im Grossherzogthum Baden. Erster
Band. Mit dem Bildnisse des höchstsei. Grossherzogs Karl zu Baden.
XV, 4 -f~ 344 8. 1 Bl. Karlsruhe, G. Braun, 1822 (herausgegeben von
J. G. Duttlinger).
Pf ist er, Erwin Joh. Jos. Geschichtliche Darstellung der Staatsverfassung
des Grossherzogthums Baden und der Verwaltung desselben.
Nach Quellen bearbeitet und mit Urkunden belegt. Erster Theih
Die Regierung Carl Friedrichs des Ersten Grossherzogs von Baden
1806 —1811. Mit dem Bildniss Carl Friedrichs und der Charte von
Baden. 4 Bl. XVI, 263 S. Beilagen 171 S. + 2 Bl. Heidelberg, in
der Universitätsbuchhandlung von C. F. Winter 1829.
— — — Geschichtliche Entwicklung des Staatsrechts des Grossherzogthums
Baden und der verschiedenen darauf bezüglichen öffentlichen
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