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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0106
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Staatsrecht.

Gutachten über den Unterschied zwischen Justiz- und Polizeisachen, s. Einleitung
S. 11, Roth, Vermischte Abhandlungen I. S. 82.

Ueber die Trennung* der Justiz von der Administration, s. daselbst. II. S.80.

Ueber Trennung der Justiz von der Polizei bei den Landbeamtungen (1822),
s. III. Drais, Zusätze.

Einige Worte über die von etwelehen Mitgliedern der badischen
Ständeversammlung vorgeschlagene Trennung der Justiz von der
Administration, und Einsetzung kollegialischer Gerichtshöfe erster
Instanz, sowie über OefYentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens
in Civil- und Criminalsachen. Freiburg, Herder 1822. (Nach Bingner's
Literatur-Verz ei chniss.)

Weiler, G. v., Ueber Verwaltung und Justiz und über die Gränzlinie
zwischen beiden. Ein Beitrag zur Staatswissenschaft. VIII, 70 S.
Mannheim, Schwan und Götz 1826.

Bemerkungen: Ob es im Badischen nach schon längst geschehener Einführung
des Code Napoleon noch dringend nöthig seye, das deutsche Privat-
Recht zu studiren ? s. Einleitung S. 11, Roth, Vermischte Abhandlungen

in, S 1.

Gutachten über die gegen die Bevision des Badischen Gesetzbuchs vorgebrachten
Zweifel und Bedenklichkeiten. (1821), s. daselbst. I. S. 107.

Einiges über den Missbrauch der gesetzgebenden Gewalt. Bei
Gelegenheit gewisser Ergebnisse der jüngsten Ständeversammlung im
Grossh. Baden. Frankfurt a. M. Joh. Christ. Herrmann. 1832.

Baader, Frz., Ueber das Revolutioniren des positiven Rechtsbodens,
Kommentar zu der Schrift „Einiges über den Missbrauch der gesetzgebenden
Gewalt. (l3/4 Bogen.) München, Franz 1832.

Stabel, Anton, Fragen der Zeit für die badische Rechtspflege. 1. 2.
Blatt. 30 + 32 S. Freiburg, Franz Xaver Wangler. 1844.

— — Einige Blicke in die Gegenwart und Zukunft der bürgerlichen
Rechtspflege Badens. 3 Bl. + 47 S. (Univ.-Progr. Freiburg.) 1844.
Universitäts-Buchdruckerei der Gebrüder Groos.

4. Staatsdienstwesen (Beamtenrecht).

Landesorganisation, s. IB 6.
Prüfungs -Ordnungen, Die im Grossh. Baden geltenden, für die

einzelnen Berufsarten im Civildienste nebst den weiteren einschlägigen

Bestimmungen. VII, 1 + 255 + 1 S. Karlsruhe, G. Braun. 1882.
Kirsch, Ludwig, Das kameralistische Studium im Grossh. Baden.

(1886.) 80 S.

= Aus dem „Finanzarchiv £, herausgeg. v. G. Schanz (J. G. Cotta'scher Verlag
), IV. Jahrg. 1. Bd.

Entwurf eines Beamtengesetzes für Baden. IV, 162, VIII S. Inhalts-

Verzeichniss. Karlsruhe, Carl Raupp & Cie. 1888.
Entwürfe I. eines Beamtengesetzes, II. eines Nachtragsgesetzes zum


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