Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 3590,ib-1,1
Lautenschlager, Friedrich
Bibliographie der badischen Geschichte (1,1: Allgemeine einleitende Literatur, Gesamtdarstellungen, politische Geschichte der oberrheinischen insbesondere badischen Lande ausschliesslich der Geschichte der einzelnen Territorien bis zur Gründung der Rheinbundstaaten)
Seite: XI
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XI

Die zeitliche Grenze der Titelaufnahmen wurde bis hart an
den Beginn der Drucklegung herangerückt. Jedenfalls ist erstrebt worden
, so weit dies möglich war, die bis Ende 1927 erschienene Literatur
noch mit aufzunehmen. Für die Universitätsschriften konnte als letzter
der erst vor einigen Monaten erschienene Jahrgang 1926 des Jahresverzeichnisses
berücksichtigt werden.

Besondere Schwierigkeit hat die Entscheidung über die räumliche
Begrenzung des Aufzunehmenden verursacht Dies liegt begründet
in der Entstehungsgeschichte des badischen Staates. Die Geschichte der
Länder, die der Machtspruch des ersten Napoleon in dem Rheinbundstaat
Karl Friedrichs vereinigt hat, ist, immer wieder hinausgreifen,d
über die heutigen Staatsgrenzen, so eng mit der allgemeinen Geschichte
der Oberrheinlande überhaupt verflochten, dass auch die Bibliographie
der badischen Geschichte auf weite Strecken sich erweitern muss zu
einer Bibliographie der Geschichte der Oberrheinlande. Und zuweilen
sind badische, oberrheinische und allgemeindeutsche Geschichte so eng
miteinander verknüpft, dass sich die Notwendigkeit ergibt, auch allgemeinere
Schriften aufzuführen, die unser Land ausführlich mitbehandeln*
Darüber, wie weit man in diesem Falle gehen soll, werden immer verschiedene
Meinungen herrschen. Wenn man an den grossen Kreis nichtfachmännischer
Benützer denkt und an alle diejenigen, denen das bibliographische
Rüstzeug der Bibliotheken nicht zur Verfügung steht, wird
man da und dort die Aufnahme einer Arbeit billigen, die der Fachhistoriker
entbehren könnte. Dass der Hinweis auf die allgemeineren Werke
dem von der Heimatkunde und der Lokalgeschichte her sich Rat holenden
Benützer nur heilsam sein kann, weiss ich aus langer Erfahrung. Ich
stehe zudem persönlich auf dem Standpunkte, dass das Verhältnis der
landesgeschichtlichen Bibliographien zur Quellenkunde der gesamtdeutschen
Geschichte bei einer Neubearbeitung des „Dahirnann-Waitz" so
aufgefasst werden sollte, dass der letztere auf Kosten der territorialen
Bibliographien erheblich entlastet werden könnte. Der „Dahlmami-Waitz"
mag auf besonders ausführliche Abschnitte der begrenzteren Literaturzusammenstellungen
verweisen. Ich hoffe, dass ich ihm in diesem Sinne
etwa in den Abschnitten über das Konstanzer Konzil, den Bauernkrieg,
die Kriege am Oberrhein im 16.—19, Jahrhundert, den Rastatter Kon-
gress viele Arbeit habe abnehmen können. Die landesgeschichtliche
Bibliographie sojlte in der Regel die rasche Greifbarkeit der anderen
Bibliographien nicht voraussetzen. Aus demselben Grunde ist auch auf
die allgemeinen Werke und die hereinspielenden Einzelarbeiten zur Geschichte
der Nachbarländer und zwar jeweils in der in Frage stehenden
Gruppe aufmerksam gemacht worden.

Zur sachlichen Einteilung des ganzen Werkes sind folgende
Anmerkungen zu machen. Dem ersten, in seiner ersten Hälfte hier vorliegenden
Bande mit der allgemeinen einleitenden Literatur und der
Literatur zur allgemeinen politischen Geschichte wird ein zweiter folgen
, der die Hilfswissenschaften und die historischen Nebenfächer: Rechts-


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