Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1974): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1974
Seite: 49
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1974-03/0049
Bei einer Führung der Straße im Einschnitt, Anlage eines Lärmschutzwalles und Bepflanzung
desselben wäre mit folgender Lärmminderung (in dB [A]) zu rechnen

auf 50 m 100 m 250 m 500 m

13 16 25 38

Diese Berechnung zeigt deutlich, daß auch bei der Durchführung von technischen Maßnahmen
erst in einer Entfernung von 350 m eine nach der DIN 18005 für Wohngebiete noch zumutbare
Lärmbelastung von 50 dB !A) am Tag erreicht wird. Für die Nacht trifft dies allerdings
erst in noch weiterer Entfernung zu.

Dies bedeutet:

Die im Bereich von ca. 350 m beidseits der Bundesstraße 31 wohnenden Menschen werden
sowohl tagsüber wie auch nachts von einem wesentlich über der Norm liegenden Dauerschallpegel
umgeben sein. Dies ist eine Zumutung, die mit modernem Umweltschutzdenken
nicht zu vereinbaren ist.

2. Was bedeutet dies für unsere Naherholungsgebiete?

a) Der Konrad-Günther-Park hat nach dem Ausbau noch eine Breite von maximal 120 m.
Bei einer möglichen Schalldämpfung von höchstens 17dB(A) scheidet er für die Erholung
in Zukunft aus.

b) Der Mösle-Park hat eine maximale Breite von 200 m. Die höchstmögliche Schalldämpfung
beträgt in dieser Entfernung 22 dB (A). Dieser Park scheidet also künftig als Erholungsraum
gleichfalls aus.

c) Die maximale Entfernung zur Dreisam beträgt nach dem Ausbau der B 31 noch 100 m.
Da hier keine Schalldämmung vorgesehen ist und somit lediglich eine Schiallpegelabnahme
über Freifeld berechnet werden kann, ergibt sich bis zur Dreisam eine Schallpegelabnahme
von maximal 14dB(A). Dies bedeutet, daß das Dreisamgebiet für eine Erholung ebenfalls
ausscheidet — ganz abgesehen von der Luftverpestung dieser im Osten der B 31 liegenden
Zone durch Abgase.

d) Nach einer Notitz in der Badischen Zeitung vom Juni 1973 ist zur Zeit auf der ganzen
alten Gemarkung der Stadt kein Bauland unter 100,— DM/qm erhältlich. Insofern erscheint
es widersinnig, im Bereich der Kapplerstraße ein halbes Offenburger Ei zur Regelung der
Auf- und Abfahrt der Fahrzeuge nach Littenweiler und Kappel zu konzipieren. Können wir
es uns leisten, so teueres Land einfach als Abfallgrundstücke inmitten der „Auffahrtsohren"
liegenzulassen? Für diesen Bereich muß bei Verwirklichung der B 31 unbedingt eine einfachere
Konzeption gefunden werden entsprechend der im Bereich des Autobahnzubringers

e) Im Bereich der Kapplerstraße - Kirchzartenerstraße könnte zudem viel Platz gespart werden
, wenn die Bundesstraße immer entlang der Höllentalbahn geführt würde und damit
der Falkhof südlich umgangen würde. Aus der Berechnung der möglichen Lärmdämpfung
ergibt sich eindeutig, daß mit einer Verschiebung der Trasse um ca. 100 m zum Wassereinzugsgebiet
hin nichts gewonnen ist.

Wir können uns in Zukunft bei der steigenden Nachfrage nach gutem Trinkwasser nicht leisten
, eines unserer besten Wasserschutzgebiete zu gefährden oder sogar aufgrund der Trassenführung
der B 31 aufzugeben. Dies würde die nach uns kommende Generation sicherlich
als einen gravierenden planerischen Fehler ansehen.

Aus vorstehenden zwingenden Gründen beantragen wir, den Ausbau der B 31 in der Gesamttrassenführung
neu zu überdenken und zu diskutieren und in ein Gesamtkonzept einzubringen
. Ohne dieses Gesamtkonzept, das auch alle Fragen des Umweltschutzes und die
städtebaulichen Gegebenheiten und Auswirkungen berücksichtigt, sind Teilgenehmigungen
nicht mehr zu erteilen.

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