Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 7
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1984-07/0009
Hans-Ulrich Gaus

Freiburger Bann- und Grenzsteine

Die Entstehung der Freiburger Gemarkung ist eng verbunden mit dem Freiburger
Waldgebiet und seinem Wildbann.

Im Hochmittelalter tritt das Waldgebiet um Freiburg durch direkte urkundliche Nachrichten
erstmals in das Licht der Geschichte. Im Jahre 1008 verlieh König Heinrich II.
dem Bischof Adalbero von Basel und dessen Kirche den Wildbann in einem Teil
des Auewaldes der Freiburger Bucht.

Der räumliche Umfang des Wildbannbereiches wurde in der Urkunde genau festgelegt
. Danach verlief die Grenze von Tiengen über Adelhausen, Wiehre, Herdern,
Zähringen, Gundelfingen, Vörstetten, Thiermondingen (untergegangener Ort zwischen
Vörstetten und Reute), Reute, Bötzingen, von da entlang der Dreisam flußaufwärts
bis zur Einmündung des damals sogenannten »Ramesaha-Fluvius«, dann
entlang des Ramesaha flußaufwärts bis Tiengen. Die durch Dreisam und Ramesaha
gebildete Grenze muß aller Wahrscheinlichkeit nach der Linie Bötzingen, Gottenheim
, Waltershofen, Opfingen, Tiengen entsprochen haben. Daraus ergibt sich, daß
die Dreisam zur damaligen Zeit durch Bötzingen oder in nächster Nähe daran vorbei
geflossen sein muß. Diese Annahme ist nicht unberechtigt, da die Dreisam auf ihrem
Schuttkegel öfters ihren Lauf geändert hat. Soweit sich das damalige Bett aus dem
heutigen Gewässernetz noch rekonstruieren läßt, müßte der frühere Weg der Dreisam
in etwa dem Lauf des heutigen Dietenbachs gefolgt sein, also über Umkirch, Gottenheim
, Bötzingen geführt haben. Südlich von Gottenheim hat sie den sogenannten
Ramesaha-Bach aufgenommen, der am Ostrand desTuniberges entlang von Tiengen
herkam und der heute als Mühlbach bezeichnet wird.

Der Wildbann umfaßte damit bis auf den Komplex der Teninger Allmend das ganze
Auewaldgebiet der Freiburger Bucht. Wie die Besiedlungsgeschichte zeigte, war dieses
Gebiet kein reines Waldgebiet mehr. Innerhalb der beschriebenen Grenzen bestanden
schon damals Buchheim mit seinen Ausbauorten, Betzenhausen, Lehen und
höchstwahrscheinlich auch Umkirch. Es war also bei der Verleihung des Wildbannes
in diesem Gebiet ein fest umrissener Bestand an Herrschafts-, Eigentums- und Nutzungsrechten
vorhanden.

Zahlreiche Klöster verfügten über Eigentums- oder Nutzungsrechte, die zum Teil auf
sehr frühe Schenkungen Einzelner zurückgingen. So besaß das Kloster Lorsch zahlreiche
Güter in der Buchheimer Mark (in Buchheim, Hochdorf, Holzhausen), die bereits
im 8. und 9. Jahrhundert in seinen Besitz gekommen waren. Noch älter war
der Besitz von St. Gallen in Tiengen (mit Pfarrkirche), Benzhausen, Buchheim, Hochdorf
und Neuershausen, der zum Teil aus dem Anfang des 8. Jahrhunderts stammte.

Der König selbst war Besitzer umfangreicher Güter und Waldungen, die als Reichsgut
zur Reichsburg Zähringen gehörten. Es ist durchaus möglich, daß der Waldbesitz des
Königs im Auewald zu Füßen der Reichsburg Zähringen (Eschholz, Rotlaub, Mooswald
) auf einen alten Reichsforst aus karolingischer oder ottonischer Zeit zurückgeht
, daß sich demnach aus einer alten Einforstung dieses Gebietes schließlich der

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