Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 92
(PDF, 22 MB)
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Maße, so daß die dort freiwerdenden Kapazitäten für andere wünschenswerte und
notwendige museale Zwecke genutzt werden können. Bei der Fülle an zu einer sinnvollen
Nutzung anstehenden Objekte in Freiburg wird es ein leichtes sein, in relativ
kurzer Zeit ein geeignetes Gebäude für eine stadtgeschichtliche Sammlung zu
finden.

Freibucg, 24.5.1983

Betr.: Renovierung und Abbruch des Chores der Kirche »St Blasius« in Zähringen

Hochwürdige Herren,

sehr geehrte Damen und Herren,

einer Pressemitteilung und dem Rundbrief der Pfarrgemeinde vom Mai 1983 entnehmen
wir, daß neben der Renovierung der Kirche auch der Abbruch des Chores
erneut zur Diskussion gestellt wird. Damit wird ein Vorgang wieder aufgegriffen, den
wir aufgrund unserer Gespräche im Jahre 1981 sowohl im Erzbischöflichen Ordinariat
als auch mit seiner Exzellenz, dem Hochwürdigsten Herrn Erzbischof, als erledigt
ansehen mußten. Unser bisheriges Engagement in dieser Sache und unsere Verantwortung
für die Bau- und Kunstgeschichte der Stadt Freiburg veranlassen uns, zu
dem Sachverhalt erneut Stellung zu nehmen. Zugleich möchten wir damit auch die
Verbundenheit der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild zur Pfarrgemeinde St.
Blasius ausdrücken und bitten Sie, unsere nachfolgende Darstellung im Sinne einer
ernstgemeinten und übergreifenden Hilfestellung zu werten.

Unter Hinweis auf unsere Ausführung vom Januar 1981 und die BZ-Berichten vom
17. und vom 19. 1. 1981 halten wir zusammenfassend folgendes fest:

1. St. Blasius ist die einzige unveränderte klassizistische Kirche im Stadtkreis Freiburg
und darüber hinaus. Sie ist ein originelles und typisches Werk von Christoph
Arnold, dem bedeutenden Weinbrenner-Schüler undFreiburgerKreisbaumeister,
der den Kirchenbau 1825 errichtete. Bei dem Verlust wertvoller Bausubstanz, die
in den letzten Jahrzehnten durch Unverstand und Kriegseinwirkungen hinzunehmen
war, ist die unveränderte Erhaltung des Kirchenbaues historische, kunstgeschichtliche
und gesellschaftliche Verpflichtung.

2. Der Abbruch des Chores für die Erhaltung des Hochaltares und die zusätzliche
endgültige Aufstellung eines Zelebrationsaltars ist aus liturgischen und aus pasto-
ralen Gründen nicht zwingend. Sie rechtfertigen keinesfalls den Abbruch historischer
Bausubstanz mit unverhältnismäßig hohen Kosten, zumal der finanzielle
Status der Pfarrgemeinde durch vorangegangene Baumaßnahmen eine sparsamere
Lösung nahelegt. Eine solche Haltung wäre ein Beweis echt christlichen
Kultverständnisses in der heute von weltweiter Armut und Not geprägten Zeit.

3. Die Vergrößerung des Chores um 2,80 m (Verlängerung nach Osten) rechtfertigt
durch den geringen Platzgewinn keinesfalls die Zerstörung eines originalen klassizistischen
Chorraumes und die damit verbundenen Kosten, die unseriöserweise
noch nicht mitgeteilt wurden. Der geistige Schaden wäre ungleich höher anzu-

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