Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 97
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1984-07/0099
dings muß die Architektur so gestaltet sein, daß die wenigen Hausbesitzer, die in den
letzten Jahren ihre Häuser in der Hinterkirchstraße instandsetzten, nicht düpiert
und weitere Eigentümer angeregt werden, ihre Gebäude im Sinne der Erhaltung des
originalen Erscheinungsbildes wieder instandzusetzen.

Ferner erwarten wir, daß mit der Baugenehmigung die Auflage verbunden wird,
wieder eine ausreichend dimensionierte Gaststätte mit den entsprechenden Nebenräumen
einzurichten. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, daß das Vereinsleben
mehr noch als bisher bereits geschehen, beeinträchtigt wird.

Freiburg, den 13.6.83
Betr.: Umbau und Erweiterung des Anwesens Gerberau 34 in Freiburg

Sehr geehrte Herren,

wünsch- und absprachegemäß haben wir uns am 9.6.1983 und anläßlich einer Ortsbesichtigung
am 11. 6. 1983 mit der Frage befaßt, ob ein Umbau oder ein Neubau
des Hauses Gerberau 34 möglich ist. Dabei ist sowohl die vereinsöffentliche Mitgliederversammlung
, als auch unser wissenschaftlicher Beirat einstimmig zu folgendem
Ergebnis gelangt:

1. Bei dem Haus Gerberau 34 handelt es sich um eines der wesentlichsten Baudenkmale
der Universitätsgeschichte. Bedingt durch die Kriegszerstörungen, ist
das Haus Gerberau 34 das älteste erhalten gebliebene Gebäude einer vom
Collegium getrennten universitären Einrichtung in Freiburg überhaupt. Unter Leitung
bedeutender Mediziner ihrer Zeit fand in dem Haus von 1709 bis 1780 der
erste klinische Unterricht im Bereich der Universität Fraiburg statt. Aus diesem
Grunde sind es insbesondere die Mauern und die inneren Details, die die eigentliche
Universitätsgeschichte repräsentieren und den übrigens von allen Beteiligten
unbestrittenen Denkmalwert darstellen.

2. Bei dieser Ausgangssituation ist es nicht leicht gefallen festzustellen, daß das
Mauerwerk offensichtlich so porös und die statischen Verhältnisse so unzulänglich
sind, daß in der Tat nur der Abbruch mit folgendem maßstabgetreuen Wiederaufbau
nicht nur eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes, sondern auch dessen
auf Generationen hinaus gesicherte Existenz ermöglicht. Diese Feststellung führt
jedoch zu dem zwingenden Ergebnis, daß Abbruch und Neuaufbau nur dann gestattet
werden dürfen, wenn die im folgenden genannten Punkte nicht nur als Bauauflage
eingebracht, sondern ihre Durchführung auch peinlich genau überwacht
wird.

3. Das aus Stilelementen des Barock und des Biedermeier errichtete Gebäude muß
sowohl in seinem äußeren Erscheinungsbild, als auch im Gesamtmaßstab und in
den Details der Fassade getreu wieder aufgebaut werden. Dieser Neuaufbau
muß alle wiederverwendbaren alten Teile des Vorgängerbaues tragen, wie Fenstergewände
und Fensterbedachungen. Alle Veränderungen der Fassade, ins-

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