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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1987-08/0097
STADTBILD-ARGUMENTE zum Thema unserer Zielsetzung:
Rettet die originale und originelle Schauinslandbahn.

Arbeitsplätze

Es fällt einem schwer sich vorzustellen, daß die Vernichtung von Arbeitsplätzen wegen einer
möglicherweise in 10 Jahren erreichbaren Reduzierung des gegenwärtigen Defizites von
einem sozialdemokratischen Oberbürgermeister vertreten werden kann. Überdies stellen
sich im Rahmen des Personalverbundes mit der V.A.G. keine unlösbaren Personalfragen,
die die Umrüstung veranlassen müßten.

Beförderungsleistung

Die Transportkapazität der Bahn beträgt bei 10 Kabinen und einer Fahrzeit von 16 Minuten
330 Fahrgäste pro Stunde und Richtung im 4-Minuten Takt. Damit erfüllt die Bahn auch in
Zukunft alle Anforderungen. Die Umrüstung auf eine Kapazität bis zu 500 Personen wäre nur
dann sinnvoll, wenn eine Kleinkabinenbahn besser angenommen werden würde als die bisherigen
Großkabinen. Dies muß nach allen Fakten, Erfahrungen und Prognosen jedoch bezweifelt
werden.

Beförderungsvolumen

Die Kapazität wird derzeit bewußt niedrig gehalten, da im Höchstfall 8 Kabinen im Einsatz
sind. Hier soll auf unlautere Weise versucht werden deutlich zu machen, daß eine Kleinkabinenbahn
Vorteile bringen würde. Auch werden zur Zeit pro Kabine nur 22 Fahrgäste befördert
. Ausgelegt ist die Bahn jedoch für 10 Kabinen mit 25 Personen.

Betriebszeiten

Die eingeschränkten Betriebszeiten der Schwebebahn veranlassen sowohl Frühaufsteher
wie auch Abendwandererden Individualverkehrzu benutzen. In den Sommermonaten sollte
die Schwebebahn, wie bereits 1930 eingeführt, von 7.00 bis 22.00 Uhr und in den Wintermonaten
von 8.00 bis 20.00 Uhr verkehren. Derzeit ist die Bahn in der Regel von 9 Uhr bis
18 Uhr, sonntags im Sommer bis 19 Uhr in Betrieb.

Betriebswirtschaftliches Ergebnis

Die wohlwollenden Gutachter prognostizieren eine Verbesserung des betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses nach 9 Jahren nur mit einer Halbierung des Defizits. Diese vage Vermutung
darf nicht Veranlassung sein, einem traditionsreichen Beförderungsmittel mit hohem
Aufwand seine Originalität zu rauben. Es ist zudem die Gefahr gegeben, daß bisherige Kunden
die Bahn meiden, ohne daß neue hinzugewonnen werden können.

Denkmalschutz

Die Bahn ist nach Auffassung des Landesdenkmalamtes ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz
. Die Eintragung als »besonderes Kulturdenkmal« ist beantragt. Im Zeichen
einer zunehmenden Hinwendung zu unserer Geschichte ist es unverständlich, ein Kulturdenkmal
von Weltrang ganz oder teilweise zu vernichten.

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