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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1992-09/0115
Hans-Ulrich Gaus

Grenzsteine auf der Gemarkung Freiburg

Über die Gemarkungs- oder Banngrenzen im allgemeinen wäre vorauszuschicken, daß
schriftliche Nachrichten über deren Entstehung, Festlegung und Vermarkung in unserem
Land erst aus dem 15. und 16. Jahrhundert vorliegen. Sie müssen aber in irgendwelcher
Form schon in der Zeit bestanden haben, als man etwa ab dem 8. Jahrhundert dazu überging
, die Streusiedlung aufzugeben und zunächst in Gehöftgruppen enger zusammenzurücken
, die sich dann zu Dörfern, meist Haufendörfern entwickelten, eigene Namen annahmen
und zu politischen selbständigen Gemeinwesen wurden. Abgrenzungen gegen
die Nachbargemeinden wurden notwendig, hauptsächlich wegen der Wald- und Weidenutzung
in den Außenbezirken der Gemeindegebiete und dort, wo die Gemarkung nicht
durch natürliche Geländeformen (Fluß- und Bachläufe, Gebirgskämme, alte Straßen usw.)
eindeutig zu bestimmen waren. Beim Fehlen solcher Voraussetzungen mußte man die
Grenzen auf andere Weise festlegen. Man meißelte Kreuze in auffällige Felsen oder man
verwendete große Bäume, (meist Eichen und Buchen), die man durch einen Einhieb mit
der Axt so ähnlich markierte, wie der Forstmann heute zur Fällung bestimmte Bäume bezeichnet
. Solche Bäume nannte man Lachen-, Lauchen- oder Lochenbäume nach dem
althochdeutschen Wort lach oder lacha für Grenze. An der 1831/32 beschriebenen Freiburger
Grenze ist mehrfach von solchen „Lochenbäumen" die Rede nach Freiburger Ausdrucksweise
. Es verdient darauf hingewiesen zu werden, daß der Ausdruck „Lochen" im
Alemannischen auch heute noch für Grenzen jeder Art, also auch für Grundstücksgrenzen
gebräuchlich ist. Flurnamen wie „Lochmatten", „Lochwald" können auch auf Grenzlage
schließen lassen.

Angrenzende Gemarkungen an Freiburg waren 1831/32: Haslach, St. Georgen, Merzhausen
, Au, Horben, St. Ulrich, Hofsgrund, Kappel, Littenweiler, Ebnet, Gundelfingen, Zähringen
, Vörstetten, Hochdorf, Hugstetten, Umkirch, Lehen, Betzenhausen. Anstößer war
noch die Gemarkung Günterstal. Warum diese Gemarkung nicht im Protokoll vermerkt ist,
muß noch geklärt werden, da diese Gemeinde erst 1890 zu Freiburg kam.

Zahlreich überliefert die Volkssage Erzählungen über Grenzfrevler, die nach ihrem Tode ruhelos
an der Stätte ihrer Freveltat umgehen müssen, weil sie zu Lebzeiten Grenz- oder
Marksteine heimlich versetzten, um ihren eigenen Grundbesitz zum Nachteil des Nachbarn
oder der Gemeinde zu vergrößern. In den Augen des Volkes ist das unerlaubte eigensüchtige
Versetzen von Grenzsteinen ein fluchwürdiges Verbrechen, tastet es doch die durch
Sitte, Recht und Gesetz gesicherte Grenze des persönlichen oder gemeinschaftlichen Besitzes
an. Den Täter, dem sein Verbrechen nachgewiesen werden konnte, bedrohten
schwerste Strafen an Leib und Leben, wie etwa das Eingraben am Tatort bis zum Hals und
Abpflügen des Kopfes. Noch stehen im Lande unzählige alte, verwitterte Grenz- und
Marksteine, kündend von einstigen, oft sehr komplizierten Besitz- und Rechtsverhältnissen
. Diese Steine bezeichnen nicht nur Staats- und Ländergrenzen, sondern auch die Umgrenzung
der Gemeindemarkungen und innerhalb dieser, sie oft überschneidend, bestimmte
Rechte des Zehnten, der Durchfahrt, des Weidetriebs, der Wald- und Holznutzung
, der Jagd und Fischerei. Durch Anbringung von Inschrift, Zeichen und Wappen wei-

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