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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0073
Schmiedeisernes Oberlicht vom Hause No. 12 der Herreribtrasse.

ALLGEMEIN TECHNISCHER THEIL.

I. DIE BAUBEHÖRDEN.

Von W. Aicham.

Für die Wahrnehmung der Interessen öffentlicher Bauten sowie
der öffentlichen Interessen des Bauwesens der Stadt und des Bezirkes
sind staatliche, städtische und kirchliche Organe bestellt, die der im
Grossherzogthum Baden bestehenden allgemeinen Organisation und
der örtlichen Lage und Bedeutung der Stadt Freiburg entsprechend in
nachstehenden technischen Stellen vereinigt sind:

A. Staatliche.

1. Die Grossherzogliche Wasser- und Strassenbau-In-
spection Freiburg besorgt neben der allgemeinen Verwaltung und
Ueberwachung der öffentlichen Wege insbesondere den Bau und die
Unterhaltung der Land- oder Staatsstrassen sowie der Kreisstrassen
und Gemeindewege im Benehmen mit den Kreis- und Gemeindebehörden
. Ihr liegt die wasserpolizeiliche Instandhaltung der Wasserläufe
ob, soweit solche nicht den technischen Stellen unter Ziffer 2 und 3
überwiesen sind, und die Abgabe zahl- und umfangreicher einschlägiger
technischer Gutachten an die Verwaltungsbehörden des Staates und
Kreises. Ihr Büreau befindet sich z. Zt. Lessingstrasse No. 12/111.

2. Der Grossherzoglichen Rheinbau-Inspection Freiburg
sind neben der allgemeinen Verwaltung vorzugsweise übertragen: die
Bauarbeiten an der rechtsseitigen Rheinhälfte zwischen der Landes-

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