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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0074
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Die Baubehörden.

grenze bei Basel bis unterhalb der Schiffbrücke Rheinau-Kappel sowie
an der ganzen im Staats-Flussverbande befindlichen Strecke des Dreisamlaufes
von der Gemarkungsgrenze Eichstetten aufwärts bis zu jener gegen
Zarten. Ihr ist ferner die Unterhaltung und Bedienung der Schiffbrücken
bei Neuenburg und Breisach sowie die Handhabung der Schifffahrts-
oder Wasserpolizei an den betreffenden Flussstrecken zugetheilt. Ihr
Büreau hat diese Stelle Thurnseestrasse No. 38 bei der Christuskirche.

3. Die Grossherzogliche Kultur-Inspection Freiburg
beschäftigt sich vorzugsweise mit der Herstellung und Unterhaltung
von Wasserversorgungen für Gemeinden und sonstige öffentliche
Korporationen, mit Feldbereinigungen und Güterzusammenlegungen,
Ent- und Bewässerungsanlagen von Grundstücken und derartigen Verbesserungen
, Bildung von wasserrechtlichen Genossenschaften und
mit der wasserpolizeilichen Ueberwachung der kleineren Wasserläufe.
Ausserdem besorgt sie auch die ganze technische Leitung der städtischen
Rieselfeldanlage und zwar sowohl beim Entwurf als bei der Ausführung
. Das Büreau der Kultur-Inspection befindet sich mit dem der
Wasser- und Strassenbau-Inspection Lessingstrasse No. 12/m.

Die drei technischen Staatsstellen waren bis vor etwa 20 Jahren
in einer Stelle — der Grossh. Wasser- und Strassenbau-Inspection —
vereinigt. Der ständig wachsende Umfang, insbesondere aber die
dringend nöthige Sonderung der dienstlichen Aufgaben führte hier, wie
im ganzen Lande, zur Errichtung besonderer Wasser- resp. Rheinbau-
und Kultur-Inspectionen. Näheres über die Competenzen dieser Stellen
findet sich im Strassengesetz vom 14. Juni 1884 bezw. im Wassergesetz
vom 25. August 1896 und in den bezüglichen Vollzugsverordnungen.

4. Die Grossherzogliche Bezirks-Bauinspection Freiburg
hat innerhalb ihres Dienstbezirkes das Hochbauwesen des Staates zu
besorgen. Ausgenommen hiervon ist das Bauwesen der Gebäude
der Militärverwaltung, der Grossh. Eisenbahnbetriebsverwaltung, der
Grossh. Salinenverwaltung sowie jener einzelnen Staatsgebäude, deren
bauliche Besorgung andern Beamten durch besondere Verfügung übertragen
ist. Die Bezirks-Bauinspection hat ferner das Hochbauwesen
der Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Stiftungen insoweit zu
besorgen, als sie von der betreffenden Verwaltung oder von der die
Staatsaufsicht führenden Behörde hiezu berufen wird und als solches
unbeschadet ihrer nächsten Aufgabe — Besorgung des Hochbauwesens
des Staates — geschehen kann. Endlich hat sich die Bezirks-Bauinspection
mit der allgemeinen Bau- und Feuerpolizei als begutachtende
Instanz zu befassen. Ihr Büreau befindet sich Erbprinzenstrasse No. 12.


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