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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0076
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Die Baubehörden.

handelt. Endlich hat das Hochbauamt in vielen Fragen der städtischen
Verwaltung Gutachten abzugeben.

2. Das städtische Tiefbauamt (Rathhaus) hat den Bau und
die Unterhaltung der Strassen und Wege innerhalb des Stadtgebietes
und ausserhalb desselben bis zur Gemarkungsgrenze zu besorgen, soweit
dies nicht den technischen Organen des Staates oder Kreises obliegt.
Dem Tiefbauamt ist ferner der Entwurf der Baufluchtenpläne, wie überhaupt
die Planlegung neuer Stadttheile, die Anlage und Unterhaltung
der städtischen Kanalisation, Instandhaltung der Wasserläufe, sofern
diese nicht Aufgabe der staatlichen technischen Stellen ist, endlich die
Abgabe von Gutachten an die Stadtverwaltung etc. übertragen.

3. Die Verwaltung der städtischen Gas- und Wasserwerke
(Eisenbahnstrasse No. 48) versorgt die Stadt mit Steinkohlengas zur
Beleuchtung der Strassen, der städtischen und privaten Gebäude, ausserdem
zum Betrieb von Motoren, Gasheizöfen und Kocheinrichtungen
und mit dem nöthigen Gebrauchswasser.

Mit dem Gaswerk ist ein Installationsgeschäft verbunden, sowie eine
Verkaufsstelle von Gas-Koch- und -Heizapparaten.

Die gemeinsame Verwaltung führt alle Gas- und Wasserleitungen
und deren Zubehör in den städtischen Strassen und Gebäuden aus
und stellt auf Verlangen auch Privatleitungen her. Ihre Sache ist die
amtliche Prüfung der von Privatinstallateuren hergestellten Leitungen
und Einrichtungen.

Die Baupolizeibehörde in Freiburg (wie in Baden überhaupt)
bildet das Grossh. Bezirksamt, welchem eine Baucommission, bestehend
aus zwei Sachverständigen (Stadträthen) nebst einem von der Stadt
angestellten Baucontroleur für Hochbau, zur Seite steht.

C. Die kirchlichen Baubehörden.

Für die Besorgung des kirchlichen Bauwesens (Kirchen, Pfarrhäuser
u. s. w.), soweit solches nicht dem Staat, den Gemeinden oder
Privaten überlassen ist, sind besondere Bauämter in Baden bestellt und
zwar für die katholischen Bedürfnisse vier und für die evangelischen
zwei. Von den vier katholischen Bauämtern befindet sich eines in
Freiburg (Burgstrasse No. 2), dessen Vorstand den Titel Erzbischöfl.
Baudirector führt und dem auch die Oberleitung über die drei andern
Bauämter übertragen ist, wenn hiezu Aufträge vom Erzbischöfl. Ordinariat
oder vom katholischen Oberstiftungsrath ertheilt werden.

Die Bauämter selbst führen den Titel »Erzbischöfl. Bauamt«.
Jedem derselben sind eine Anzahl Landkapitel als Gebiet ihrer Thütigkrit


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