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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0077
Die Baubehörden.

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zugewiesen; sie haben ihren Sitz ausser Freiburg in Konstanz, Karlsruhe
und Heidelberg. Diese Bauämter haben, ähnlich wie im Staatsbauwesen,
nicht allein die Neubauten zu entwerfen und zu leiten, sondern auch
die Unterhaltungsarbeiten an den bestehenden kirchlichen Gebäuden,
soweit sie in ihren Dienstkreis gehören, zu überwachen.

Für die Wiederherstellung- und Instandhaltung des Münsters
besteht ein Münsterbauverein, welcher jedoch einstweilen nur kleinere
Arbeiten ausführen lässt. Die Leitung derselben ist einem ständig angestellten
Architekten übertragen, der zugleich das Amt eines Sekretärs
des Vereins ausübt. Das Büreau befindet sich Münsterplatz No. 25.
An eine umfassendere systematische Bauthätigkeit, für welche später
ein Münsterbaumeister zu bestellen sein wird, will der Verein nicht
herantreten, so lange, nicht ein vollkommen ausreichendes Kapital für
diesen Zweck vorhanden ist. Letzteres zu beschaffen, ist vorläufig das
Hauptziel des Vereins.

Aus der alten Universität.


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