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Flüsse und Bäche.

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ausserdem zwischen Dreisam und Hölderlebach ungefähr 75 Hectar
Wiesen.

Die Wasserführung des Kronenmühlebaches schwankt zwischen
1000 und 400 Liter.

Werk- und Wiesenbesitzer sind in der Kronenmühle-Runzgenossenschaft
vereinigt.

So ziehen «rosse Bevölkerungskreise erheblichen Nutzen aus diesen
Wasserläufen und ihrer lebendigen Kraft. Ein solcher Gedanke aber
vermag das Bedauern darüber zu lindern, dass die Dreisam vielfach im
Jahre so ausserordentlich wasserarm ist.

Die Interessen der Stadtgemeinde und der Runzen decken sich in
manchen Punkten nicht, und da überdies die Rechtsverhältnisse nicht
klar abgegrenzt sind, so fehlt es gelegentlich nicht an Streitigkeiten.
Auch in den Runzen selbst, zumal soweit sie aus Werk- und Wiesenbesitzern
zugleich bestehen, sind die Interessen der verschiedenen
Gruppen oft einander widersprechend. Mehrere Runzgenossenschaften
wollen desshalb sich zu wassergesetzlichen Genossenschaften umgestalten
und ihre Rechtsverhältnisse ordnen.

Bis jetzt waren die Runzen Vereinigungen, denen die Eigenschaft
einer juristischen Person abging, wesshalb es für sie sehr umständlich,
ja fast unmöglich war, genossenschaftliche Klagen durchzuführen.

Mit der Umbildung in wassergesetzliche Genossenschaften werden
sie nun zwar juristische Personen, büssen aber andererseits — wenigstens
scheinbar — von ihrer Selbstständigkeit ein, da im Falle von Uneinigkeiten
über Genossenschaftsstatut, Wasserbenützungsordnung und
Anderes die Staatsbehörde entscheiden kann, falls eine Einigung nicht
erzielt wird.

In Wirklichkeit wird dieser gesetzliche Zwang, den der unparteiische
Dritte, die Staatsbehörde, ausübt, zur Wohlthat, die das
Gedeihen der Runzen fördert.


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