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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0160
Ueberführung nach dem Stühlinger.

V. DIE STAATSEISENBAHNEN.

Von E. Hübsch.

Allgemeines. Die normalspurigen Bahnen Badens sind mit
wenigen Ausnahmen im Eigenthum und Betriebe des Staates. Sie
unterstehen dem Ministerium des Grossh. Hauses und der auswärtigen
Angelegenheiten. Einige früher als Privatbahnen gebaute Linien wurden
zum Theil nachträglich angekauft oder stehen in staatlicher Verwaltuni»;.
Nur die in den letzten Jahren von den Firmen Bachstein, Vering und
Wächter u. a. erstellten normalspurigen Nebenbahnen und die Schmalspurbahnen
befinden sich im Selbstbetrieb dieser Gesellschaften.

Die im gemeinsamen Besitz von Baden, Hessen und Preussen
befindliche Main-Neckarbahn von Heidelberg und Schwetzingen über
Friedrichsfeld nach Frankfurt hat ihre eigene Verwaltung in Darmstadt.

Nachdem im Jahre 1840 die Strecke Mannheim—Heidelberg als
erste in Baden eröffnet war, wurde der Bahnbau landaufwärts unverzüglich
fortgesetzt und im Jahre 1845 wurde auch Freiburg des neuen
Verkehrsmittels theilhaftig.

Die Bahn von Freiburg nach Breisach wurde 1871, die nach Neustadt
(Höllenthalbahn) 1887 dem Verkehr übergeben. Die erstere Linie
war von der Stadt Freiburg erbaut und ging erst im Jahre 1879 in
das Eigenthum des Staates über.

Die Bahnhöfe. Freiburg besitzt ausser dem Hauptbahnhofe noch
den Bahnhof in der Wiehre für den Betrieb der Höllenthalbahn. Er
hat wegen der höheren Tarifsätze als Güterstation bis jetzt nur für die
nahegelegenen Stadttheile Bedeutung, nimmt dagegen für den Personenverkehr
Freiburgs mit dem Schwarzwalde die erste Stelle ein.


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