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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0180
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Die Kanalisation.

geringere Wassermengen, haben kreisrunde Röhren bis zu 35 cm Lichtweite
. Für grössere Profile wird im Allgemeinen die Eiform verwendet.
Ausnahmsweise sind auch Kreisprofile von 60, 75, 90, 100, 130 und
160 cm Lichtweite benutzt, jedoch nur, wenn eine Beschränkung der
Höhe wünschenswert!] erscheinen müsste, oder wenn Abflusskanäle
grösserer Gebiete ständig nicht unerhebliche Wassermengen abführen
.

Die Wandstärke beträgt in der Regel 1/io der 1'^fachen lichten
Breite. Fertige Röhren von 60 cm Weite und darüber pflegen nur '/io
der lichten Breite als Wandstärke zu haben. Diese müssen sehr sorgfältig
eingefüllt und besonders an den Widerlagern fest hinterstampft
werden, weil sonst die Gefahr vorliegt, dass die Röhren brechen. Zur
Sicherung gegen die Folgen ungenügender Hinterstampfung ist bei
grösseren Röhren in Widerlagerhöhe eine Betonschicht von 20 cm Stärke
zwischen dem Rohr und der festen Grabenwandung eingebracht, die
ein seitliches Ausweichen der Rohrtheile, und eine Zerstörung der
Röhren verhindert.

Das Kanalnetz hatte im Jahre 1888 eine Ausdehnung von 23 km,
und war mit einem Aufwand von 600,000 Mark hergestellt. Jetzt misst
es 72,5 km mit 2,250,000 Mark Herstellungskosten. Es sind also im
Laufe des letzten Jahrzehnts 49,5 km Kanal mit rund 1,650,000 Mark
Kosten hinzugefügt worden.

Der jährliche Aufwand für Reinigung und Unterhaltung beträgt
einschliesslich der Reinigung der Regeneinläufe in den Strassen nur
5500 Mark.

Zu den Kosten der Kanalherstellung werden die Anstösscr mit
einem Beitrag von 8 Mark für das laufende Meter beiderseits beigezogen
. Bei Eckhäusern wird der Beitrag nur für die längere Krönte
erhoben.

Dem Kanalsystem wird das Regenwasser durch die mit Geruch-
verschluss versehenen Einlaufe in den Strassenrinnen zugeführt, soweit
es nicht durch die Hauskanalisationsleitungen zufhesst.

I >ir Hauskanalisationsleitungen sind bis zur Mündung in den
Strassenkanal einschliesslich der Mündungsstücke ganz auf Kosten der
Hausbesitzer herzustellen. Die auf der Strasse vorzunehmenden Arbeiten
werden ebenfalls auf Kosten der Eigenthümer durch das Tiefbauamt
ausgeführt.

Die Herstellung der Hauskanalisation erfolgt auf Grund der vom
Tiefbauamt begutachteten und vom Grossh. Bezirksamt als Baupolizeibehörde
genehmigten Pläne unter Aufsicht des Tiefbauamtes.


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