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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0181
Dik Kanalisation.

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Sämmtliche Einflussöffnungen der Schüttsteine, der Aborte u. s. \v.
sind mit Wasserabflüssen (Syphons) versehen. Die Küchen- und Abortrohre
werden als Dunstrohr über Dach geführt und müssen höher als nahegelegene
Fenster endigen. Sie dienen, wie erwähnt, auch zur Lüftung
der Strassenkanäle, da in der Anschlussleitung kein trennender Haupt-
syphon zugelassen wird.

Für die Zulassung gewerblicher Wasser zur Einführung in die
Kanalisation bestehen besondere Vorschriften bezüglich Entfettung,
Neutralisirung, Desodorisirung, Kühlung etc. Für Abwasser, die keinerlei
fäulnissfähige oder sonst schädliche Stoffe enthalten (z. B. Kühlwasser
aus Brauereien), und die desshalb für die Rieselfelder einen schädlichen
Ballast bilden würden, wird möglichst eine directe Ableitung zu schaffen
gesucht.

Für die Hauskanalisation finden Eisenröhren Verwendung, und
zwar Normalmuffenröhren für alle liegenden und alle im Boden eingebetteten
Leitungen, schottische Röhren für die ausserhalb des Bodens
befindlichen steigenden Leitungen. Eine Ausnahme bilden nur die
meist aus Zink hergestellten Regenabfallröhren aussen an den Gebäuden
und die liegenden Leitungen für Regenwasser ausserhalb der Gebäude,
für welche Thonröhren zulässig sind.

Der Anschluss an die Kanalisation ist im Allgemeinen zwangs-
mässig, mit Ausnahme der Abortanschlüsse solcher Gebäude, welche
vor Anlage der Kanalisation in einer Strasse schon bestehen, vorausgesetzt
, dass die Aborte in eine in gutem Zustande befindliche Grube
ausserhalb des Gebäudes münden, und dass die Closets nicht mit Wasserspülung
versehen sind. Diese Vergünstigung soll jedoch im Laufe der
Jahre 1898—1901 ihr Ende erreichen. Am 1. Januar 1898 waren von
etwa 3850 Anwesen, die an kanalisirten Strassen liegen, mit Küchen und
Aborten 2780 mit etwa 41,000 Einwohnern ohne die Aborte 500 Stück
mit etwa 7500 Einwohnern angeschlossen. Noch nicht angeschlossen
sind wegen bevorstehenden Abbruchs oder weil die Anwesen in weit-
läufig bebauten Aussengebieten liegen und Landwirthen gehören, welche
Abwasser und Dünger für ihre Landwirthschaft verwenden, im Ganzen
70 Häuser mit etwa 1000 Einwohnern.

Ausserdem sind in den bisher noch nicht kanalisirten Strassen und
Wegen der Aussenbezirke etwa 500 bebaute, nicht kanalisirte Anwesen
mit gegen 5500 Einwohnern vorhanden, wovon auf die eingemeindeten
Dorfschaften Güntersthal und Haslach 200 Anwesen mit 1700 Einwohnern
entfallen. Die zur Zeit noch nicht kanalisirten Strassen und
Weire lietren ausschliesslich in Aussemrehieten ländlichen Charakters.


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