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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0185
IX. DIE RIESELFELDER-ANLAGE.

Von W. LUBBERGBR.

Die Gründe, welche die Stadt Freiburg; zur Anlage eines Rieselfeldes
veranlasst haben, sind in der Beschreibuno; der Kanalisation
dargelegt. Der Planentwurf und die Ausführung waren dem Verfasser
dieses Aufsatzes übertragen.

Am i. Juli 1897 umfasste das Rieselgut eine Rieselfläche von
253>7°°4 ha, darunter 242,8454 ha nutzbares Gelände und 10,8610 ha
Wege; ferner 15,1618 ha nicht berieseltes Ackerfeld; sodann 26,7733 ha
nicht mit Spüljauche zu berieselnde Wässerwiesen, davon 26,0011 ha
nutzbar und 0,7722 ha Wege. Hierzu kommen: ein Hausgarten von
0,2984 ha; 2,5565 ha Hofraithe; 0,4288 ha Lagerplätze und Absatzbecken
und endlich noch 198,6894 ha Wald. Das nutzbare Gelände, in welches
die Böschungen der Dämme und der Gräben inbegriffen sind, umfasst
mithin 282,7000 ha. Die Grösse des eigentlichen landwirthschaftlichen
Gutes beläuft sich auf rund 300 ha, das ganze Rieselgut Mundenhof
auf 497,6146 ha.

Von den 198 ha Wald können rund 150 ha nach Bedarf zur Ver-
grösserung der Rieselfläche beigezogen werden.

Wenn nun hier die Anlage etwas ausführlicher behandelt wird,
so mag das darin seine Erklärung linden, dass Rieselgüter mittleren
Umfanges von so einfachen Verhältnissen, wie hier, in Deutschland
sonst nicht bestehen, und dass so dieser Bericht auch zur Beseitigung


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