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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0514
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Das Hauptsteueramts-Gebäude.

schönen Stuckdecorationen der Wände kommen. In dem Hintergebäude
gegen die Grünwälderstrasse sind nordöstlicherseits im zweiten
Stock an einer Bogenfläche Reste von Stuckverzierungen vorhanden,
welche noch die ehemals zum Hause gehörige, durch zwei Stockwerke
hindurch gehende Kapelle erkennen lassen. Beachtenswerthe
Erzeugnisse der klassicistischen Kunst sind der auf dem Vorplatz des

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Gruudriss vom Hauptstcueraints-Gebäude.

dritten Stockes stehende obeliskartig gestaltete Schrank und die in
der Wohnung des zweiten Stockes befindlichen Pfeilertischchen.

Das Hauptsteueramtsgebäude ist heute Eigenthum des badischen
Staates und ist dem Zolletat zugetheilt. In dem ersten Stock befinden
sich die Diensträume des Hauptsteueramtes. Der zweite Stock ist
dem Grossherzoglichen Landescommissär als Dienstwohnung zugewiesen.


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