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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0622
OCTROI-HAUSER.

Die Stadt Freiburg erhebt von Jedem, der Bier, Wein, Mehl, Teig-
waaren, Fleisch, Wildpret, Geflügel oder Fische einführt, eine tarif-
mässige Verbrauchssteuer. Ebenso müssen alle auswärtigen Fuhrwerke,
welche die städtischen Strassen benützen, ein bestimmtes Pflastergeld
entrichten.

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Octruihaus au der Zahrinjjerstrusse. '

Während die Hebestellen für diese Abgaben früher in schlichten
Räumen untergebracht waren und zum Theil noch sind, hat man in
jüngster Zeit darauf Bedacht genommen, auch für sie Cebäude von
gefälliger architectonischer Ausstattung nach Entwürfen des städtischen
Hochbauamtes zu errichten. Eines dieser Häuser steht an der Zähringer
Strasse, ein anderes gelangt an der Lehener Strasse zur Ausführung.


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