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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0647
PRIVAT-BAUTEN.

WOHNGEBÄUDE.

Die Lage Freiburgs in einer Gegend von hervorragender landschaftlicher
Schönheit gab Anlass, fast überall ausserhalb der alten
Stadt die Bauweise mit Zwischenräumen durchzuführen, wobei Gebäudegruppen
von 35 m Gesammtlänge zugelassen sind, bei (in der Regel)
9 m Zwischenräumen von Haus zu Haus. Sechs Meter tiefe Vorgärten
sind in den meisten neuen Strassen angelegt. Die geschlossene Bauweise
ist verhältnissmässig selten.

Die Bebauungsart wird bei Eröffnung neuer Strassen jeweils durch
Ortsstatut festgesetzt. Neuerdings ist sogar ein ganzes grosses Baugebiet
im Südosten der Stadt, in der Nähe des Waldes, einer nur
zweistöckigen Bebauung vorbehalten worden. Auf diese Weise erhält
die ganze Peripherie der Stadt einen ausgeprägt gartenartigen
Charakter; es entsteht eine grosse Anzahl kleinerer Villen zum Bewohnen
für nur eine Familie.

Die Ueberbauung der Grundstücke, Abstände der Hinter- von den
Vorderhäusern, Licht und Luft in den Wohnungen, Bauausführung
und sanitäre Einrichtungen regeln sich nach einer zweckmässigen
städtischen Bauordnung.

In den Grundrissen fiudet man seit den letzten zwanzig Jahren
manche wesentliche Verbesserungen gegen früher eingeführt, die nicht


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