Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 81
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CÖNSISTOBIUM

CONSTITUTION etc. 81

der Chevalier Alex, Jlen.
JSfic. Hoettiers de Montaleau
zu ihrem Repräsentanten
vom" Grofsen Orient erwählt
.

consistorium QpAS

Ober-) {le suprime Con-
sistoire); der72ste Grad des
misphräim'schen Systems
in Paris«,

CoNSTANTISTEN (die) ,*

Einer der zahlreichsten Studenten
-Orden auf den Universitäten
des nördlichen
Deutschlands , dessen Existenz
zuerst im Jahre 1786>
besonders auf der göttin-
ger und marburger Universität
, bekannt wurde. Späterhin
war er auch unter
der Benennung: Unitisten
oder UnUarier> bekannt.

Constitution, Patent,
Charte ist die von einer
Grofsen Loge, oder einem
Grofs - Orient ausgestellte
Acte , welche die gesetz-
mäfsige Gründung einer
einzelnen Loge oder eines
Capitels bestätigt. Bis zur
Errichtung der Grofsen
Loge von England (von
den modern Masons) war es
hinreichend, wenn sich die
in den Statuten der Brüderschaft
vorgeschriebene Anzahl
Brüder vereinigte, um
eine gesetzmäfsige (gerechte
und vollkommene*) Loge zu
gründen ,* seit jener Epoche
ab er b eschl o fs diese Gr o fse
Loge, dafs jede einzelne Loge
, welche von ihr als regel-

mäfsig bestehend betrachtet
seyn wolle, eine solche
von ihr ausgefertigte
Constitutions - Acte besitzen
müsse. DiesemBei-
spiele zufolge, nahmen die
später in andern Ländern
entstandenen Grofsen Logen
dies elb e Mafs regel a n,
um so mehry da, vermöge
des in den letzten Zeiten in
Europa allgemein angenommenen
Polizeisystems
der Staaten, *die Grofsen
Logen für das Verhalten
d er un ter ihrer O b er aufsieht
arbeitenden einzelnen
Logen verantwortlich gemacht
wurden. Die Pflichten
einer solchen Tochterloge
gegen die, von welcher
sie constituirt ist, bestehen
in der Befolgung des
ihr vorgeschriebenen Bitu-
als bei ihren Arbeiten, in ei-
ner jährlichen bestimmten
Geldäbgab e, und in dem
Gehorsame, den sie den in
jeher beschlossenen Gesetzen
zu leisten hat. [Vgl.
in dem ,, Constit. Buche der
Loge Archimedes zu den 3
Reifsbretern zu Altenburg1*
(1803» Fol. 0 die Abhandh:
Erörterung der Begriffe:
Aechte Logen ,- Systemlos
gen und Winkellogen; Logenvereine
und Cehträllo-
gen; Logenbunde und Gro-
fse Logen Logen Systeme;
Logen co n s titu ti o n en; Mu t-
terlogen ,* Tochterlogen ;
Deputationslogen. Veiv


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