Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 330
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0337
330 FRIEDA* WJXÄ III

FBJlEDR. WILH. III,

dre, bei Gelegeuheitseines
Verbots aller anderen geheimen
Verbindungen, durch
die, „Verordnung wegen der
angeblichen geheimen Gesellschaften
, u <L <L Berlin
vorn 6. Jan. 1816, welcher
sie in anderweitem Abdrucke
beigefügt ist, *) erneuerte.

[Ä3s die Loge Boy, York
de $ Amitie den König, kurz
nach seiner Thronbestei-
jgung, unter Vorlegung ihrer
Statuten und eines Auszugs
aus ihrönRitualen, um
ein gleiches Protectorium,
als die -vorigen Regenten
den beiden andern Mutter-*
logen in Berlin ertheilt hatten
, ansuchte, erhielt sie folgende
Cabinetserklärung. —-

7,Ich bin, wie begannt, in.
den sogenannten Geheimnissen
der Freimaurerei nicht
ein ge weih et. Wenn ich daher
der Loge R.' Y* de l> Amitie
das bei Mir nachgesuchte
Protectorium bewilligte; so
würde Ich einer Verbindung
deren Zweck und Mittel Mir
gleich unbekannt sind, einen
ausgezeichnetem u> bestimm-
tern Schutz gewähren, als Ich
allen Meinen treuen Unter-
thanen und allen unschuldig
gen Gesellschaften überhaupt
schuldig bin und gern ge«
währe. Ich bin weit entfernt,
irgend ein Mifstrauen in die
Gesinnungen der Mitglieder
der Loge zu setzen. Ich setze
vielmehr voraus, dafs der

*) [S. unter andern „die Zei-
. ten, von ~D.Chr. Dan. Trofs,u
auf d.J. igiö, S. 355 — 153!]

Zweck der Loge edel und auf
die 'Beförderung der Tugend
gerichtet ist, dafs ihre Mittel
erlaubt sind, und dafs aus ihrem
Wirkungskreise jede politische
Tendenz verbannt wird«
Ist die Loge , wie Ich keineswegs
zweifle, in diesem Falle
, sind alle Mitglieder-derselben
treue, Mir, denk Staate
und seiner Verfassung ergebene
tinterthanen, so werden
«ie, Ich bin es überzeugt,
sich dabei beruhigen, dafs sie
Tb eil nehmen an dem allgemeinen
Wohlwollen und der
landesväterlichen Zuneigung
und Liebe, mit welcher Ich
ebenso sehr nach dem Antriebe
meines Herzens, als nach
der Mir theuern Regenten»
pflicht, jeden rechtschaffenen
Staatsbürger iii Schutz und
Obhut nehm e; und da,nn wird
es Mir zum Vergnügen gereichen
, der Loge Roy. York de
VAmitie s ogut, als j eder andern
unverdächtigen Loge in
meinen Staaten, diese Gesinr
nung bei jeder Gelegenheit zu
bethätigen. Berlin, den 29.
Dec. 1797.

Friedrich Wilhelm.

Die Loge hat hierauf um
eine nähere Bestimmung der
allerhöchsten Willensmeinung
in Hinsicht auf ihr
Local und die Vöa ihr bereits
constituirten und noch
zu constituirendenTochterlogen
; und der König ertheilt
e dieselbe sofort in
nachstehender Mafse. —- *}

*) [S. diese beiden Erklärungen
in der Schrift: „ Die
gute Sache der Freymaure-
rey,<c(Züllichau,i798; gr.g;)


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