Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 410
(PDF, 112 MB)
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MO GESSfZE etcv

Freimaurerei Gemäfses und For*
derliches h^>tn aie neuengl.

Krause's eb end aselbst S. 218 ~- 223,
ingL unten im letzten Abschnitte
des Art.: Gxaube, die Noten!]
S) In *Noorthouck4s Comt.-l&liehe
vom J. 1784
ist diese erste Pflicht wieder völlig
ebenso, wie inNumeri, ausgedrückt
worden. S, oben S.297V
Note!)

„Zweite Pflicht in Hinsicht
auf die höchsten und die
untergeor dnet en obrigkeitlichen
Behörden. u
,,Ein Mason ist ein friedfertig er
TJnterthan der bürgerlichen Ge^.
"walten, er mag wohnen und arbeiten
, wo er will, und darf
sich nie in Meutereien und Verschwörungen
gegen die Ruhe
und die "Wohlfahrt des Volkes
verwickeln lassen, noch sich gegen
die Unterobrigkeiten pflichtwidrig
betragen. Er soll, sich,
mit Freudigkeit jeder amtlichen
Behörde fügen , bei jeder Gelegenheit
das allgemeine Beste
aufrecht erhalten und das Wohl
seines Vaterlandes eifrig befördern
. — Die Ma'sonei ist immer
zu Friedenszeiten in blühendem
Zustande gewesen, stets aber
durch Kneg , Blutvergieisen
und Verwirrung benachtheiliget
■worden; so aals Könige und
Fürsten zu jeder Zeit sehr geneigt
waren, die Zurtftleute in
Rücksicht ihrer Friedfertigkeit
und Rechtlichkeit, wodurch sie
die Lästerungen ihrer Gegner
mit der That widerlegten und
die Ehre' der Brüderschaft beförderten
, aufzumuntern. Zunftleute
sind aber, vermöge besonderer
Verpflichtungen, verbunden
, Frieden zu befördern, gu-
^es Einverständnis zu unterhalten
und in Einigkeit und brüderlicher
Liebe zu leben. u

^Schlufs der alten Pflichtm.u
„Schlüfslich habt ihr alle diese
Vorschriften 2Ubefolgen; indem
ihr übet brüderliche Liebe, welche
ist. die Grundlage , der
Schlufsstein, der Kitt und der
liuhm dieser alten Brüderschaf 't;
indem ihr vermeidet allen Hader
und Zwietracht, alles Verleumden
und Afterreden, auch
Anderen'nicht gestattet , einen
ehrbaren Bruder zu verläumden,
vielmehr Dessen Character ver-
fheidiget und ihm jede Art von
Gefälligkeiten erzeiget, soweit
esnutsurer Ehre und Wohlfahrt

GESETZE etc.

Brüder zu den wirklichen alten
unveränderlichen Pflichten und
Gesetzen nicht hinzugefügt; im
Gegentheil haben sie manchen
Fortschritt, der ihren nahelag,
.nicht gethan. Wenn * zum Beispiel
, die alten Masonen Verheimlichung
der Zeichen und ei-

vereinbar ist, jedoch nicht weiter
. — Sollte euch ein Mitbruder
Unrecht thun, so müßt ihr
euch defshalb an eure eigne
oder an .seine Loge wenden; und
von da mögt ihr an die Grojfs-
löge auf der uuartalvcrsammlung)
von dieser aber an die jährliche
Versammlung der Grofsloge, ap-

Belliren; sowie es das alte löb-
che Verfahren unserer Vorväter
unter jedem Volke gewesen ist
Nie sollt ihr eine Sache vor Gericht
anhängig machen , auJfeer
wenn der Fall nicht anders entschieden
werden kann, und geduldig
; dem aufrichtigen und
freundlichen Rathe des Meisters
und der Genossen Gehör geben,
wenn sie euch abhalten wollen,
mit Fremden einen Rechtsstreit
anzufangen, oder euch zu bewe-

fen suchen, allen Rechtshän-
eln ein schnelles Ende zu machen
, damit ihr die Angelegenheit
der Masoneiu (euren maso-
nischen Beruf) „mit desto mehr
Munterkeit und Erfolg in Ob-
acht nehmen möget. Was hingegen
Brüder und. Genossen betritt
, die miteinander inRechtsstreit
gerathen, denen sollen der
Meister und die Brüder ihre Ver-
snittelung auf eine liebreiche Art
antragen, welcher sich die streitenden
Brüder dankbar*zu fügen
schuldig sind; sollte es aberun-
thunlich seyn, sich derselben
zu fügen, so müssen sie gleich^
wol ihren Procefs oder Rechts -
handel ohne Groll und Erbitterung
, (nicht in der gewöhnlichen
Art,) führen und Nicht*
sagen oder thun, was brüderliche
Liebe, sowie die Erneuung und
Fortsetzung angenehmer Dienstleistungen
, hindern möchte; damit
Jedermann den heilsamen
Einflufs der Me^onei einsehen
lerne; wie alle achte Masonen
gethan haben vom Anbeginn der
Welt und thun werden bis an1«
Ende der Zeiten. "

Zu diesen Stellen sind die vom.
Br. Krause denenselben S. 239—
242, ingl. S. 215—217, untergesetzten
Noten zu vergleichen.

Anm> de? Merausg*


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