Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 413
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0420
GESETZE etc.

Ouvrage contre sa propre im-
peiüiicnce. *'

Am Schlüsse dieser Satzungen
fand Br. de la Tierce für
nÖthig, zu einiger Entschuldigung
des Inhalts, Folgendes
hinzuzusetzen. —

„Ces Statuts sont exprimes en
des termes tout-a-faic propres
pour lepays 011 ils doivent etre
observes, sans cependant xien
.renfermer qui Tepugne aux Öbli-
gations generales et aux Statuts
en usage de toutt antiquit^ dans
les Loges repandues sur la sur-
face de la terre. Ce oui est une
nouvelle preuve de rattmtion
de la venerablc Confratemite
pour tont ce qui peut corriger
les defauts et lesvices du Genre
Humain selon les tems, les na-
tions et les circonstances. **

Mit der Ersten und Zweiten
der vorstehenden Statuten
stimmen der dritte und
fünfte Artikßl der mwöli aä-
gemeinen Freirrmwrergembze
überein, welche den Lyogen
vom Zinnendorfer Systeme
zur Richtschnur dienen und
so lauten. —

„ Art. 1. Keiner kann in den
Orden aufgenommen werden,
der nicht eine unverbrüchliche
Ergebenheit für seine Religion,
leine Obrigkeit, sein Vaterland
Xnd die guten Sitten hegt. "

„ Art. 5. Wer wider die heiligen
Lehrsätze des allgemeinen
G-tmbens der Kreuzbrudtr *) ge-

*) ias will, nach der aÄBcnen
Eklarung in jenen Logen, sa-
gei: „Ein Freimaurer mnte ein

f«er Christ »eyn und sich zu
n?r der drei töleru ten Keligio-
nei.bekennen.u

Anm, des Herausg.

GESETZE etc. 413

redet oder geschrieben hat, soll
auf immer vorn Orden ausgeschlossen
seyn, wofern er nicht
in öffentlicher Versammlung seine
Schmähreden abschwört und
seine^ eignen unbedachtssunen
Arbeiten widerruft und widerlegt
. **.

Von den nurgedachten 12
Vorschriften sind noch die
beiden nachstehenden he-
sonders bemerken&werth. —

„Art. 6. Einem wahren Frei»
maurer H<sgt ob t den grö folgt
und heiligsten Baumeister
Weltalls aiits reinem Eifer tUt'
verehren und zu lieben. Die
Ausübung dieser Pflicht gegen
die G*ottftelt ist ein Trieb, mit
dem so wenig eine d^rch mistigen
Gewinnet veranlagte Aende-
rung in Grundsätzen und Lehren
, als eine durch allgemeinen
Aberglauben und Eigensinn hervorgebrachte
Standhaft igkeit im
dem von lügend an bekannter*
und ausge 'uhien Olauhenabekennt"
nisse 1 bestehen mag. u

„ Art. 7. Die vornehmsten
Pflichten eines Freimaurer-Bit"
ters sind, aufser den bereits erwähnten
,

t) zärtliche Liebe g^göÄ alle
Mensaheu» besonders aber gegen
fremde Brüder;

2) ein so redliches Betrage«*;
dafs Niemand Etwas daran ta-
dein kann %

3) ein ewig erklärter Krieg
gegen die Fep*de der Tugend ;

4) der gewisse Vorsatz, ei*
neu geistlichen **( oder peinigen
'?} „ Salomonischem Tem-

ei wieder aufzubauen durch
reirnal Drei, und

5) die Ufi verrückte Beibehaltung
der allgemeinen Oefetee»
Gebräuche und &mw®h®hmmr% •
des Freimaurerordens» zu ewigen
Zeiten} ohne die geringste


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