Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 35
(PDF, 183 MB)
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NOYER. OBEDIENZACTE. 35

Noyer (de) war Mit- England von den modern
Stifter der Grofsen Loge von Masons." S. Desaguxiers.

,0.

[0*23 ed ie uz* oderüpT TEii-
werpüngacte (dee) der
vormaligen Logen der stricten.
Observanz von der Mund'-
sehen rectificirten • ^Anordnung
lautete,* nach ,,Köp*
pen*s wichtiger CoiTespon-
den& init der str.Obs.", so..—~:

„Nachdem wir EndesunteT-
schriebene in Erfahrung gebracht
¥ dafs es aufser dtn, Lp~
gen latae observantiae," (^.diesen
Artikel!) „als welche uns
zeithex in Deutschland nur begannt
' gewesen, noch '.andere,
nämlich strictae obserearitiae,
gebe, welche das von Uralters
wohl'hergebrachte und bis auf
den heutigen Tag fortgepflanzte
Ritual beobachten, Obere annehmen
und erkennen; so ent-
sa gen wir hiermit wohlb edächt-
lich, freiwillig und sine ulla
reservatione" [ohne allen innern
Vorbehalt) ,,den Gebrauchen u.
Pflichten der weitem Observanz
und unterwerfen uns hierdurch
einzig dem Rituali strictae ob-
seruantiae, hauptsächlich aber
Sr. Hochwürden und Gnaden
dem Herrn lyropinzial der T Ilten
JPröpinz und aller deutschen
Maurer,'* (s. d. Art.: Hund!)
„erkennen Hochdenselben für
unser " wahres Oberhaupt und
versprechen hierdurch nuf'sHei-
ligste und. Unverbrüchlichste:

l) hochgedachten Herrn Pro-
vinziai oder Demjenigen, welcher
etwa von dem hohen Qr~

den xu» dies er Würde nach Ihm
sollte bestimmt "Vierden, wie
auch den von IJochdemselben
gegenwärtig und künftig hochverordneten
und 41s specielle
Obere uns Vorgesetzten, ohne-
alle Ausnahme*) und soviel an
uns ist und in unseren Kräften
stehet, dan strengsten Gehorsam
zu leisten. Wir wollen uns

2) Hochdemselben und deren
Verfügungen in zweifelhaften
oder andern Fällen, besonder*
aber insofern es eine oder die
andere Loge latae obserpantiae,
und Was dem anhängig, betrifft
, unterwerfen und Demjenigen
, was ttns, zum Besten
des Ordens zu thun oder zu unterlassen
, von unseren respec-
tiven Obern anvertrauet wird,
also!ort und jederzeit unwn-
schränkte Folge leisten, auch
ohne ergründen zu wollen, aus
welchen Absichten* zu welchem
Zwecke Dieses geschehen icnd
Jenes unterbleiben soll. Ferner
versprechen wir

■5) von Allem-überhaupt, was
wir in der Loge, besonders
auch bei Receptionen, hören,
sehen und erfahren werden, dasv
tiefste Stillschweigen zu bewahren
, und keinem Freimaurer,
welcher der stricten Observanz
durch seine Unterschrift hierunter
nicht beigetreten ist, noch
irgend einem Menschen, er sey
iriänni. oder weibl. Geschlechts, '
das Allergeringste zu entdecken,
oder ihn auf eine irgend mögl.
Weise zu benachrichtigen, noch


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