Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 142
(PDF, 183 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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142 PROVINZEN.

tut Danneb er g,) mit Jena,
Zerbst, Bereuburg, Gotha,
Erfurc u. s. w.;

3.) Hildburghcmsen ;

5) Hannover, (liier die Präf.
Callenberg.') mit dem ganzen
damalig". Churfürsten-
thume bis an den Harz, und

4) Braunschweig, (liier die,
Präf. Brunopolis^) mit dem»
Harze«

III. Die Diöces Droysig.

1) Prag, (liier die Präf. Bodo
ms toi,) und

2) Pilsen, mit den gesarnmten
Österreich. Staaten.

IV. Die Diöces Gommern.

l) Dresden, (hier die Präf.

G ommerji ;)
2.) Görlitz, (hier die Präf.

Baruth,) und

3) Leipzig, (hier die Prüf.
Derla,) mit Naumburg an
der Saale und Altenburg.

V. Die Diöces Tempelburg.

1) Mitau, (hier die Prüf. Te/ra-
peIburg,);

2) Riga, mit Curland, Lief-
land und Polen, welches
Letztere aber in der Folge
einen eignen Sprengel bildete
;

Z)~ D anzig und

4) Königsberg, worunter ganz
Preufsen begriffen war.

VI. Die Diöces Supplinburg. 1

1) Anspach^ (hier die Präf.
Supplinburg,) woz u S chwa-
ben;

2) Bayreuth, wozu Franken,
und

3) Prank furt am Main, (hier
die Präf. Rittersfelde,) wozu
die rheinischen Kreise.

VII. Die Diöces Templin.

1) Berlin, (hier die Präfectur
Templiii,) wozu das Brandenburgische
,

2) Stettin, wozu Preufsisch-
Poramern, und

PROVINZIAL.

5) Nistitz, in Schlesien, (hier
die Präf. Appelstadt,) wozu
ganz Schlesien gehörte.

VergL „des Anti-Saint-Ni-
caise dritten und letzten
Theil", S. 60—681]

provinzia L - CaPITTJLAR
vom kothen KrEUZE (t>Er)

war der sechste Grad des
clericalischen Systems.

Pro vi n zialgrossmei-
ster (ein) ist nicht allein
der Vorsitzende Meister einer
Provinzialloge j sondern
es erhielten auch einzelne
Maurer mit diesem Titel
von der Grofsen Loge von
London die Vorrechte und
Macht einer Provinzial-

l0Se"

[Uber diese Würde, deren
Wesen, weih sie verschiedentlich
auch an deutsche
Brüder vertheilt worden
ist, eine nähere Betrachtung
verdient, enthalten
die allgemeinen Verordnungen
(Regulations) der
Grqfsloge in Noorihouch's
Ausgabe, p. 370 sequ., nachstehende
Artikel. —

,,I. Das Amt des Provinzial—
grofsmeisters wurde besonders
im J. 1726 *) als nothwendig

*) Bis zum M. Februar dieses Jah-
• res war Lord JPaisley, nachher
Graf von Aber corn, Grolsmeister
' und Dr. Desaguliers Dessen De»
putirter gewesen; und nun wurde
Grafvonlrlchiquin (s. d.-Art.!^
zum GMstr. erwählt. „Unter
dem Schutze dieses hocnadeli-

fen Herrn" — sagt Brestort in
en „Illustrr.", ed. 1812, p. 225
seq. „pflanzte sich die Kunst
mit bedeutendem Erfolge fort.
Dieser Zeitpunct ward dadurch


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