Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 149
(PDF, 183 MB)
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PR0VIN2IAL

PUBLIGITÄT. 149

M6. Die Provinzialgrofsloge
soll jährlich einen Schatznaei-.
ster ex wählen, der ordnungmä-
fsige Rechnung über Einnahme
und Ausgabe dieser Kasse zu
halten hat. Diese Rechnungen
müssen bei jeder Versammlung
der Provinzialgrofsloge vorgelegt
und jährlich einmal abgenommen
, auch Abschriften davon
an .die Bezirkslogen geschieht
'werden.^ 4

„7. Es -sollen richtige Nachrichten
undProtocolle von allen
Verhandlungen der Px-'ovirizial-
grofsloge in ein dazu bestimmtes
Ruch eingetragen und dieses
erfoderlichen Falls von dem
Provinzialgrofsmeister dem'
Grofsmeister oder der Grofs-
loge vorgelegt werden.*'

„ß. Da die Provinzialgrofsloge
ein Ausflufs der dem Provinzialgrofsmeister
verliehenen'
Machtvollkommenheit ist; so
stehen ihr keine anderen Gerechtsame
, als die hier« an gegebenen
, zu. Hieraus folgt denn,
dafs eine Provinzialgrofsloge
nie anders, als mit Genehmigung
(sauetion) des Provinzial-
gi-ofsmeisters oder Dessen De-"
putirten, zusammentreten Kann,
und dafs sie, zu seyn, aufhört,
wenn der Provinzialgrofsmeister
entweder stirbt, oder seine
Stelle niederlegt oder derselben
entweder einstweilen, oder für
immer, entsetzt wird, solange
er nicht wieder eingesetzt oder
ein Nachfolger angestellt worden
ist; wurauf sie, kraft der
Machtvollkommenheit Desselben
, wieder auf eine regelmä-
fsige Art zusammenberuf eh
werden kann. Entweder der
Provinzialgrofsmeister, oder
nach .Befinden Dessen Deputir-
ter, ist dafür verantwortlieh,
dafs die Provinzialgrofsloge
ihre gesetzlichen Gerechtsame
nicht überschreite/*

„9. Sollte übrigens der Provinzialgrofsmeister
. die Meinung
der Provinzialgrofsloge
über eine inasonische KLigs
o der ^ Unregelmäfsigkeit, welche
in seiner Provinz vorgekommen
, erfodem, somufs selbige
die Sache yollständig erörtern
und" ihre Meinung darüber
dem Provinzialgrofsmeister
hinterbringen', welchem
die endliche ßntSjqheidung überlassen
bleibt es wäre denn, dafs
gegen eine solche Entscheidung
eine Berufung an die vereinte
Grofsloge einträte."]

Prüfungen (die); s.Proben
.

pseudqname (der) ; s.

Ordensname...

Pttbjlicitat , oder Öf-~
fentlrchkeit, (»ie frei-'
maxjrerisciie ) in Druckschriften
. Uber" diesen
Gegenstand'ist oft und viel
gestritten worden; wobei
die eine Partei sich auf den
Maurereid, nach welchem
weder durch Schrift, noch
durch JBlldnerei oder Pforte,
das G-eJieimvifs der Freimaurerei
iserrathert werden sott,
stützt und dagegen eifert,
die andere aber, sich auf
die Beispiele selbst der ältesten
und strengsten Gro-
Isen Eogen berufend, dieselbe
unter gewissen Ein,-
schxänkungen vertheidigt.
Zur Erörterung der Gründes
für und wider ist hier der
Platz nicht. [S. den Axt'.:
Literatur, verbunden jnit
den Artt.: Anderson, Eid
und Geiieimniss, dann B. 1,


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