Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 170
(PDF, 183 MB)
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170 PUBLICITÄT.

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scliiclite des Bundes zurückreicht
, trifft man defslialb nirgends
eine Spur, dafs die Ten-
det z, die Statuten und die au-
fsere Geschichte desselben geheim
gehalten worden wären;
vielmehr haben die ältesten Logen
in älterer und neuerer Zeit
darüber sich offen erklärt und
ihre Erklärung in Schrift und
Druck von sich gegeben. Was sie
aber zu allen Zeiten sorgfältig
verschwiegen haben, sind die
Mittel, deren die Freimaurerei
sich bedient^ um auf die Bun-
desglieder zu wirken und durch
eben diese Wirkung ihre Bestimmung
zu erfüllen, also, da diese
Mittel nothwendig äufserlich.
anwendbar seyn müssen, ihr
Ritual" *)

sollen ! — In jeder offenkundigen
Gesellschaft würde das Rechtswidrige
, Sinnlose, ja Lächerliche
, dieser Beschuldigung zur
Schau stehen: aber innerhalb
einer geheimen Gesellschaft ist
es gar wol möglich, eine so
schreiende Entstellung des geschichtlichen
Thatbestandes,
'wenigstens eine Zeitlang, bei
Unkundigen, welche, blofsen
geh eimthuen d en Versicherungen
zu folgen, gewohnt sind,
Glauben finde.

• *) Diese Mittel gibt Br. Gr. nicht
an: indefs hatte er, nach seinem
eignen Grundsatze, Diefs wol
gedurft; denn, die Mittel, welche
eine Gesellschaft anwendet,
um ihren Zweck zu erreichen,
gehören ganz vorzüglich zu ihrem
Wesen, Worüber man sich,
nach GräveWs AeuIVerung, soll
offen aussprechen dürfen. Zudem
behauptet er ja oben bestimmt
, „nur das Ritual und sein
. Zubehör solle ^ verheimlicht
werden, das ist, wie er hier sagt,
,,also, da diese Mittel nothwendig
äufserlich anwendbar seyn
müssen, ihr Ritual." Folglich
darf auch über die Mitte] selbst,
ihrem Innern Gehaitc nach, offen
geredet werden, nur allein
nicht, sofern sie Huf st rlich anwendbar
sind. Was können das
aber für erspriefsliche Mittel
seyn, deren ganze äufserliche
Anwendung im Ril aale besteht ?
— DieseBehauptung liegt offen.«

Ein geringes Nachdenken,
lehrt, *) dafs die Freimaurerei
kein andres Ziel haben könne,
als welches in der Bestimmung
der Menschheit ist, und welches
alle Menschen ebenso gut
verfolgen sollen, als die Freimaurer
. £>as' Eigentümliche
der Freimaurerei, das ihr ganbar
in Br. GräveWs* Worten ;
denn, wür.de noch eine andre
äufsere Anwendung, aufser dem
Rituale, von ihm für möglich
oder in den Logen wirklich geachtet
, so müfste er lehren," dafs
auch diese, nicht nur das Ritual,
„ solle verheimlicht werden. Nun!
Das ist ein angebliches „ Ge-
heimnifs", dessen man jetzt
leicht innewerden kann , zumal
seitdem das ächte ursprüngliche
Ritual der Brüderschaft den
deutschen Logen durch die geschichtlichen
Forschungen derjenigen
Brüder, deren Benehmen
Br. Gr. hier gänzl. verwirft, und,
dem gröfsten und besten Theile
nach, aus gedruckt im offenen
Buchhandel vorhandenen
englischen Büchern, erst bekannt
gemacht worden ist; Das
aber, was zuvor und nachher
die deutschen Logen als Ritual
und Liturgie ausübten, ist ein
nicht weniger leicht zu bemerkendes
,,Geheimnifsu! Nur ist
im Allgemeinen nicht einzusehn,
wefshalb ein Ritual, das sich auf
jenen,offenkundigen Zweck bezieht
, geheim genalten werden
solle uncl dürfe, noch viel weniger
aber, wefshalb es, vorausgesetzt
, da'.'s es gehaltvoll ist, durch
die Offenkundigkeit das Geringste
an Wirksamkeit verlieren
sollte. Vielmehr im Gegentheil!
— Mali sehe nur, z. B. die Wirksamkeit
der offenkundigen Rituale
und Liturgie eu der verschiedenen
Zweige der christlichen
Kirche! — Gewifs! auch
das freimaurerische Ritual und
die Brüderschaft selbst würde
durch ganz reine Offenkundigkeit
nur gewinnen.

*) Die hier folgende Declamation
wird Niemanden blenden, der,
statt eines geringen, vielmehr
ein tiefes Nachdenken «anwendet
._ — Es sind diefs lauter beliebige
, überwiesene Behauptungen
, welche die vom Br. Gr.
hier Angeklagten durch klare,
offen von ihnen dargelegte,
Gründe für widerlegt achten.


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