Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 203
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RECEPTION

RECEPTION. 203

be der ^Constitutions'f v. J.
1815, in dem Abschnitte
vorn Vorschlagen neuer Mitglieder
} und von dem Aufnehmen
zum Lehrlinge; Gesellen
und Meister (of propos-
ing members, of mahing,
passing, and raising), p. 88
-92, nachzuholen. —

,,Da unsre alte und ehrsame
Brüderschaft jdadurch, dafs Personen
, über die man entweder
keine gehörige Auskunft gibt,
oder über deren Denk-und Sinnesart
und Eigenschaften man
keine vorgängige Erkundigung
einzieht, als Mitglieder zugelassen
und als Ansuchende aufgenommen
, ingleichen dafs sie,
ohne in den Graden, in welchen
sie stehen, gehörigen Unterricht
erhalten zu^ haben, zu .Gesellen
und Meistern befördert
werden, gar sehr in üblen Huf
gebracht und defshalb verunglimpft
wird; so ist festgesetzt
worden, dafs für die Zukunft
eine Übertretung oder Vernachlässigung
Eines der folgenden
Gesetze die denselben entgegen
handelnde Loge dem Ausstreichen
aus den Registern der
Grofsloge aussetzen soll; indem
Dringlichkeit (emergency)
keineswegs als Entschuldigung
gelten kann."

l. Kein Bruder soll als
Mitglied einer Loge zugelassen
werden, wenn nicht der regel-
mäfsige Vorschlag seinethalber
in offener Loge vorhergegangen
, und nicht eher, als bis
sein Name, Geschäft und Aufenthaltsort
, sowie der Name
und die Numer derjenigen
Loge, deren Mitglied er noch
jetzt ist o«ier zuletzt war, oder
worin er eingeweiht wurde,
allen Mitgliedern in der schriftlichen
Einladung zur angesetzten
nächsten. Logenversammlung
bekannt gemacht worden.
Bei dieser Versammlung mufs
der Mitgliedschein (das Certi-
ficat) seiner frühem Loge vor-
elegt und die Entscheidung
er Brüder durch Kugelung in
Gewifsheit gesetzt werden.u

,,2. Der in einer Loge eingeweihte
Bruder wird dadurch
ihr Mitglied, ohne dafs es eines
weitem Vorschlags oder
der Kugelung bedarf, vorausgesetzt
, dafs er am Tage seiner
Einweihung defshalb seinen
Wunsch ausdrücklich zu erkennen
gibt.**

„3. Niemand soll zum Mason
gemacht werden, wenn er nicht
zuvor bei einer Loge regelraä-
fsig in Vorschlag gebracht und
in der angesetzten nächsten
regelmäfsigen Logen Versammlung
die Kugelung vorgenommen
, noch auch eher, als bis
sein Name, Beruf und Aufenthaltsort
allen Brüdern in der
schriftlicIienExnladung bekannt
gemacht worden. In dringenden
Fallen wird hinsichtlich
der Art, eiiren Ansuchenden
vorzuschlagen, folgende Abweichung
von der Vorschrift
gestattet. — Wenigstens Zwei
von den Mitgliedern einer Lo-

fe mögen dem Meister v. St.
en Namen u. s. w. desjenigen
Ansuchenden, den sie in Vorschlag
gebracht zu sehen wün-
- sehen, und die Umstände, welche
die Dringlichkeit erheischen
, schriftlich eröffnen; und
hierauf soll der Meister, wenn
sich die Dringlichkeit ergibt,
von gedachter Empfehlung jedes
Mitglied seiner Loge, mit
Angabe des Namens, des Alters,
des Berufs und des Aufenthaltsorts
jenes Ansuchenden, benachrichtigen
. Zugleich, kann er
eine Logen Versammlung» jedoch
auf keinen kürzern Zeit-


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