Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 204
(PDF, 183 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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204 RECEPTION.

RECEPTION.

räum, als von p Tagen, muh „6. Niemand darf um einen
Erlassung der Einladung, anbe- geringem Preis, als drei Gui-
räumen, um die Kugelung übet neen , mit Ausschlufs der Ein«
denAnsiichenden vorzunehmen, tragegebühren, zum IVTason ge-
Ist diese alsdann, günstig für macht werden; es kann auch
ihn ausgefallen, so kann er in keine Loge, unter irgend einem
den ersten Grad der Masonei Vorwande, die Bezahlung eines
eingeweiht werden. Der Mei- Theils dieser Sunime erlassen
stex soll, ehe noch die Rüge- oder gestunden. Das Mitglied,
lung vorgenommen wird , den das dcnAnsuchenden vorschlägt,
gedachten Vorschlag und die mufs der Loge wegen aller für
angegebene Dringlichkeit in die seine Einweihung zu entrich-
Protocolle der Loge eintragen tenden Gebühren verantwortlassen
." lichseyn. Diefs ist indefs nicht
„4. Nicht mehr als fünf neue auf dienende Brüder auszudeh-
Brüder dürfen in irgend einer «en. Diese können von der
Loge an einem und demselben Loge, welcher sie Dienste lei-
Tage, noch auch irgend Jemand sten sollen, unter der Bedin-
vor dem Ablaufe seines eisten £ur*g eingeweiht werden, dafs
Lebensjahres , aufgenommen einem solchen Falle weder
werden, es sey denn, dafs ent- Gebühren, noch Vergütung,
weder der Grofsmeister, oder genommen und dafs zuvor die
der Provinzialgrofsmeister, zur Berechtigung zur Ausnahme
Ausnahme berechtige."—(Nun vom Grofsmeister oder Pro vin-
folgt das oben B. 1, S. 63, Aus- zialgrofsmstr. erlangt werde."
gezogene: ,,Jeder Candidat" ,,7. Jeder Candidat soll bei

--„richten will." Hierauf seiner Einweihung feierlich

heifst es weiter;) versprechen, sich den Consti-

„NB. Von solchen Erklärun- tutionen zu unterwerfen, und
gen sind dem Grofssecretair Ah- sich nach allen Gebräuchen und
schriftcn zuzustellen" Satzungen der Zunft, von de-

„5. Niemand kann in einer nen er zur schicklichen Zeit und
Loge zum Mas on gemacht oder am schicklichen Orte Kenntals
Mitglied zugelassen werden, erlangt, zu richten/«
wenn bei der Kugelung drei „ß. Keinem Candidaten soll
schwarze Kugeln zu seinem erlaubt seyn, an einem und
Nachtheile zum Vorschein kom- demselben Tage mehr als einen
men. Einige Logen sind nicht einzigen Grad zu bekommen,
für eine solche Nachsicht und noch binnen eines kleinern
verlangen vielmehr die einhel- Zwischenraums, als eines Molige
Beistimmung der anwesen- nats, seitdem er den frühern
den Mitglieder; andere lassen Grad bekam 5 noch soll er ei-
eine einzige schwarze Kugel, nen höhern Grad in der Maso-
und noch andere zwei, als ent- nei eher bekommen, als bis er
scheidend gelten. Es müssen in offener Loge eine Prüfung
daher die Nebengetfetze (hy- in Bezug auf den vorherge-
laws) einer jeden Loge in die- henden Grad überstanden hat.
ser Hinsicht zur Richtschnur Übrigens mag für einen Bruder
dienen. Finden sich aber drei im ersten Grade ein Certificat
schwarze Kugeln, so kann ein der Grofsloge besorgt werden;
Solcher unter keinem Vorwan- und wenn er auf eine regelmä-
de zugelassen werden." Axt in einen hühern Grad


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