Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 208
(PDF, 183 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0232
208 REGNEN.

REGULATION S.

Aufsehern, oder Deputzrten, den
Abt von Westminster Johann
Jslip" («« «lies. Art.!) „und Sir
Reginald Bray, Ritter vom Orden
des Hosenbandes. Durch
Diese liefs er im J. 1502" —
(Anderson, der in seiner zweiten
Ausgabe von 173g mit dieser
Erzählung übereinstimmt,

fibt den 24, Juni als den Tag
ieser Versammlung an,) ■—
,,eine Loge von Meistern ansagen
(summoned) und liielt einen
Aufzug in weiter Form
(in a/nple form) nacli dem Ende
der Morgenseite von der West-
minsterabtei, wo er den Grundstein
zu seiner berühmten Capelle
, Hievon Zeyland" (s. oben
33. 2, S.7, Sp.b!) „ein Wunder
der Welt genannt wird, legte."
— Hiernach ist der Schlufs des
obigen Art.; HEiNPacH VII,,
zu berichtigen.]

Regnjeis\ Durcli den Ausdruck
: es regnet, wird angedeutet
, dafs sich unter
den versammleten Maurern
ein Uneingeweihter befinde
. [Im „Sarsena" u.s.w.*
wird S. 164 gesagt: „Jener
Ausdruck bedeutet das Nasse
, als das Contrarium des
Electrisclien ; denn, alle
jfrbeit ist magisch/6']

[Der Baron de Tschoudy

äulsert jdarüber in „L/etoile

fiamboyante,<e etc., T. I,

(1766,) p. 125:

„ II pleut — quelle image!
Peut-on ainsi degrader Panalo«
gie des loges au temple, ou cer-
tainement il n'y eut jamais de
gouttieres reelles, ni figurati-
ves ? C'est un abus d'imitation
bien mal con^n. Dans quelque
löge on pousse Pextravagance
jusqu'a dire; il neige, quand le

profane, qui sVvance, est du
genre feminin, — similitude
prise vraisemblablement de la
blancheur des cornettes, ou de
la coiffure des femmes. O com-
bien de loges, ou il faittoujours
un tems orageux!"]

[Re gtj l ati ons (Satzungen
); s, oben im Art.: Gesetze
, S. 411, Sp. b, ingl.
B. 2, S. 332! Über die vom
Br. Krause in den „KU/%

B. 2, S. 103 ff., gelieferten
alten Satzungen sagt Derselbe
in der Note auf S.

103 f.:

„Diese sind von eigentliüm-
licher Wichtigkeit, weil aus
denselben die Verfassung der
Brüderschaft in den dem .igten
zunächst vorhergehenden Jahrhunderten
erkennbar ist. — Die
neuengl. Grofsloge mufste diese
, wirklich alten, Regulations
verwerfen, da sie sich mit ihrer
grofsmeisterlichen Verfassung
durchaus nicht vertragen. Der
im Anderson7sehen Constit.-Buche
v. J. 1725, p. 56, stellenden
Erklärung zufolge, sammlete
zuerst der Grofsmeister George
Paynea (s. d. Art.!) „im J. 1720
die allgemeinen Grundgesetze
des, seit 1717entstandenen, neuengl
. Grofsmeisterthumes unter
dem Titel: general regulations,
Diese Arbeit verglich nun Anderson
„„mit den alten Urkunden
(records) und seit undenklichen
Zeiten eingeführten Gebräuchen
(usages) der Brüderschaft
, brachte die einzelnen
regulations damit in Übereinstimmung
und sie selbst in diese
neue Ordnung,4"* wie sie am
angef. Orte p. 59 -72 zu finden
sind. — In der Ausgabe des

C. -Buclis von 1733 werden die
soeben erwähnten Payne~An-
derson'schen regulations des


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