Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 225
(PDF, 183 MB)
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RITUAL

RITUAL. 225

fse aus, womit Dessen
^Rückblicke*"' u. s. w., Abth.
1, S. 347! zu vergleichen

sind. —•

„Es ist unbezweifelt noth-
wendig und gut, dafs die Logen
sich in ihren Arbeiten dem
ältesten bekannten Rituale nähern
; doch durften dabei folgende
Grundsätze nicht aufser
Acht gelassen, sondern vielmehr
überall mit gewissenhafter
Sorgfalt angewendet werden
müssen." —_

,,i) Es ist an richtige maurerische
Einsichten gar nicht zu
denken, solange man nicht mit
allem möglichen Nachdrucke
und einigem Erfolge dem Wahne
entgegenarbeitet, als wäre
das Wesen und der Zweck des
Freimaurerordens in den Ritua~
Jen zu suchen und zu finden,—
solange man nicht die Verfas*
su?ig des Ordens, das ist, einen
durchaus rechtlichen maurerischen
Grundvertrag und Codex,
als die einzige, wahre und sichere
Erkenntnifsquelle des Ordenszweckes
anerkannt und angenommen
hat. Wenigstens
ist diese Verwechselung der
Erkenntnifsquelte die Haupt-
»Ursache, warum auf den verschiedenen
mauTerischen Con-
venteu über das Wesen und
den Zweck des Ordens viel gestritten
, aber Nichts ausgemacht
worden ist, — warum
die meisten Logen wol eine
Menge Logenbrüder, oft aber
nicht einen einzigen 'Freimaurer
, besitzen.**

,,2) Ist ein durchaus rechtlicher
maureriicher Grundvertrag
und Codex die einzig wahre
und sichere Erkenntnifsquelle
des Ordenszwecks, so sind die
maurerischen Rituale und Grade
nur Nebensache, die sich
ungefähr zum Orden und zur

Freimaurerei so verhält, wieZ*«
turgie zur Kirche und Religion."

„5) Dafs alle reelle Reformen
und Verbesserungen des Ordens
mit der Aufstellung eines durchaus
rechtlichen Grundvertrags
und Gesetzbuclis angefangen
werden müssen. Eine blofse
Reform der Rituale, wäre sie
auch von den gröfsten Genies
unternommen worden, würde
den Orden einer Ruine ähnlich
machen, deren Wände man mit
den herrlichsten Tapeten geschmückt
hätte.'*

„4) Aus der Tendenz der
Principien, auf welche ein
durchaus rechtlicher maureri-
scher Grund vertrag und Codex
zu gründen ist, mufs der Verstand
des Freimaurers das Wesen
und den Zweck des Ordens
zu ergründen suchen und ergründen
können. Weil aber
der Freimaurer nicht nur Verstand
, sondern auch Herz und
Gefühle, hat; so mufs auch Etwas
da seyn, welches Dasjenige
, was der ruhige kalte Verstand
erkannt hat, dem Herzen
und den Gefühlen näher legt.
Hieraus ergibt sich"

„5) das Criterium" [Unter-
scheidungzeichen] „für alle
mögliche maurerische Rituale»
Sie sollen nicht Mittel seyn,
die Neugierde der Brüder zu
unterhalten und zu spannen, —
nicht feierliche Versprechungen
einst mitzutheilender wichtiger
Geheimnisse, sondern anständige
, auf. die edleren Gefühle
des Menschen berechnete
Ceremonien und Formeln,
durch welche das von dem Verstände
erkannte Wesen der Freimaurerei
dem Herzen der Brüder
näher gelegt und dasselbe
dafür erwärmt und begeistert
wird."

,,6) Diefs Criterium bestimmt
zugleich, den Ton, den Inhalt,

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