Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 282
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282 SACHSEN

SACHSEN

«aufgerichtet, und den andern
Brüdern entstanden
war; so gingen die letztexen
denBr. PF eiler an, ihnen
«ine Constitution von Wien
aus zu verschaffen; und er
erhielt sie auch, von der dor-
figen ' grofsen Loge unter
dem Namen : zu den wahren
Freunden."*Im J. 1768 theilte
er dieser Loge die imPro-
tocollbuche stehenden Loix
et Constitwtions, die sich über
die ganze innere Logenver-
fassurig und Regierung verbreiten
, mit.'

"'.Am' 2Ssten Octoberl772
gereinigten sich die beiden
Logen: zu den drei Schwertern
und zu den wahrenFreuri-
den.

Der Umsturz des Systems
derstricten Observanz hatte
die Mitglieder dieser Logen
veranlagst, nach 1782 ihre
Arbeiten auf einige Zeit einzustellen
; im J. 1785 aber
meldeten sie in einem Umlaufs
ehreiben vom |24sten
August: ($. das vorher angeführte
Taschenbuch, " S.

182—185!)

«,In Erwägung, dafs die Maurer
ei leider! oft vielen Schwärmern
, ja, selbst Bösewichtern,
2.i\x Puppe dient 9 um ihrer
Waare Absatz zu verschaffen,
oder dafs sie durch Leichtsinn,
Elirgeitz und Eigennutz in Systeme
ausartet, durch welche
-die Rechtschaffenen, die sich
ihr gewidmet, bedenklichen
und gefährlichen Folgen ausgesetzt
werden können , haben
wir» um wenigstens unsres

Orts die wahre und unverfälschte
Maurerei von den
Schlacken zu reinigen, durch
welche man sie verunstaltet hat,
und sie auf eine Art zu bearbeiten
, die geeignet ist, in uns
Beruhigung und Zufriedenheit
zu erwecken, und uns vor allen
Vorwürfen des Staats , unsres
eignen Gewissens und derfeni-

fen denkenden Rechtschaffenen,
ie wir unter uns aufzunehmen

tesonnen sind, zu schützen,
as bisherige Ritual , das in
manchem Betrachte zu feierlich
und in mehren Stücken nicht
feierlich genug gewesen, abzuändern
, und ein neues auszuarbeiten
."

„Von alten Zeiten war uns
ein Eid überliefert worden, in
welchem sich der Aufzunehmende
im Fall der Verletzung
des Stillschweigens den schrecklichsten
Strafen, vor welchen
die menschliche Natur zurückschaudert
, unterwarf und darüber
Gott zum Zeugen und Rächer
anrufen mufste. Überdiefs
wurde derselbe bei der Aufnahme
mit blutiger Rache bedroht,
im Fall er seinem Versprechen
nicht nachkäme. Es kann seyn,
dafs damals, als diese Gebräuche
eingeführt wurden, unsere Vorfahren
sich in einer solchen
Lage gegen die bürgeri. Gesellschaft
befunden haben, welche
die Vollstreckung von dergl.
Drohungen recht!ertigen konnte
: allein, in unSern Zeiten und
Verhältnissen würde eine Loge,
die damit Ernst machen wollte,
ganz unfehlbar ein Fluch und
Abscheu der bürgerL Gesellschaft
werden und sich selbst
der gerechtestenStrafe aussetzen;
blofs zum Spafs hingegen einen
Neuaufzuneirm enden mit Drohungen
, von welchen die Unmöglichkeit
, sie zu vollstrecken,
sogleich fühlbar ist, schrecken


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