Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 309
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SCHAFFNEB

SCHAFFNER. 309

In-der chronolog. Tabelle
der Grofsmeister in jenem
Constitt.-Buche, p. 402—
412, stehen die Namen der
Grofsschaffner-vom J. 1721
an bis 1783 sorgfältig ver-<
zeichnet; und es befinden
sich unter ihnen Baronets '
undandere angesehene Personen
.

Verschieden von diesen
Stewards sind in den ordentL
Logen des neuengl, Systems
die beiden Deacons, (von
dem griechischen di&növog,
Altar dien er , auch Armenpfleger
und Zunftvorsteher;
imhdtiCMÖs.diacres;) von denen
der Ältere seinen Platz
hinter dem Meister v. St.,
oder zuseinerRechten, hat,
um von diesem Botschaften
an den altern Aufseher zu
bringen, der Jüngere aber
hinter dem altern Aufseher,
oder zu seiner Rechten, um
dessen Botschaften an den
jüngern Aufseher zu bringen
, damit selbige rund
herum in der Loge verbreitet
werden. , Sie haben
schwarze Stäbe in den Händen
. S. „KU.", B. 1, Abth.
1, S. 254-256, verbunden
mit S. 242, Nr.21! — Preston
sagt, p. 89 in der Note f,
und p. 90, von ihnen:

„Sie Seyen die amtftihrenden
Abgeordneten der Aufseher und
die Stellvertreter aller ab wer
senden Zunftgenossen; und ihr
Geschäft bestehe darin , auf die
Befehle des Meisteis zu merken,
und den Aufsehern in ihren Lo-

genverrichtungen beizustehen,
als: bei den Aufnahmen der,
Candidaten in die verschiede-»
nen Grade, und in der unmittelbaren
Ausübung unserer Gebräuche
. **

Aufs er diesen Deacons
gibt es, nach Preston, p. 90,
auch Stewards in den Logen,
welche Gehülfen Jener u.
Stellvertreter aller abwesen-
denLehrlinge sind, und deren
Obliegenheiten darin
bestehen, die Besuchenden
einzuführen und darauf, dafs '
sie gehörig behandelt werden
, zu sehen, Unterschriften
zu sammlen und Gebühren
einzuheben, und über
die Logenausgaben genaue
Rechnung zu führen."

In deutschen Logen, worin
das Amt der Schaffner eingeführt
ist, vereinigen sie
die Geschäfte der ^Deacons
und der Stewards und sind,
die Gehülfen der beiden Aufseher
, deren Stellen sie auch
in ihrer Abwesenheit einnehmen
.

In dem ,,Constitutions-
Buche der Gr. Prov. -Loge
von Hamburg und Niedersachsen
" werden S. 152-163
die Pßichten und Rechte der
beiden Schaffner in vielen
Paragraphen angegeben. Es
wird dabei erwähnt, dafs,
der erste Schaffner die Geschäfte
des in vielen neuern
Logen bestellten Geremo-
nieiimeisbers, (s. diesen Artikel
!) — „(eines zur Mau-
rerei sehr unpassenden rNa~*


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