Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 310
(PDF, 183 MB)
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310 SCHATZMEISTER.

SCHATZMEISTER.

mens,)" — sowie der zweite
zugleich, „nach alter Sitte,
die des Armen - und Krankenpflegers
, u zu versehen
habe. Der 9te §ph schreibt
dem ersten Schaftner die
Prüfung der die Loge Besuchenden
vor: und hieran
schliefst sich Nachstehendes
im lOten undllten §phen. —

„Wenn besuchende Brüder
mit Sternen und Orden, die zu,
den sogenannten hohem Graden,
geboren, behangen sind: so hat
er* sie auf s Höflichste zu ersuchen
, dafs* sie solche ablegen
ojder wenigstens unter dem
Roche verbergen möchten. —
Desgleichen ersucht er die besuchenden
Brüder, ihre Seitengewehre
vor der Loge zu lassen
, weil bei dem Baue unsers
Tempels kein Geräusch eines me-
tallnen Werkzeuges gehört werden
darf.'-'- (V"gh obeir die Art.:
Degen und Metall!)

Auch gibt es bei einigen
Grofslogen besondere Stewards
- Logen oder Colle-
gia, S. ebendas. S. 27 f.!]

Schatzheister (dee) ist
Einer cler Beamten einer Loge
, dessen Amt, wie in jeder
a n d ern Gesellscha ft, d ar-
in besteht, dafs er über die
Einnahme und Ausgabe der,
Logengelder genaue Rechnung
führen mufs. Sein
Emblem ist ein Schlüssel.

[In der neuengl. Grofsloge
wurde, nach „Noorthouck's
Constitt. p. 375, nicht
eher, als am 24. Juni 1727,
ein- Grofsschatzmeister, mit
dem Range unmittelbar nach

den.beiden Grofsaufsehern,
bestellt; indem der Grofs-
m eister Graf pon Inch iquin
(&. diesen Artilsel!) den Br.
Nathanael Blacherby, Es q.,
damaligen ersten Grofsauf-
seher .und in den folgenden
3 Jahren abgeordn. GMster,
ersuchte, dies es Amt zugleich
zu übernehmen. Dieser
verwaltete dasselbe bis zum
6. April 1738, wo er es nach
"abgelegter Rechnung in der
Grofsloge niederlegte.Nachdem
sein Nachfolger, Br.
Johann Jesse, Eso., im J.
1753 verstorben war, „setzte
die Grofsloge, nach vielem
Wortwechsel/' (s. daselbst
p,260l) ,,als ihre Meinung
festj dafs der Schatzmeister
vermöge seines Amtes ein
Grofsbeamter sey und als
solcher aus den Grofsschaff-
ri,ern gewählt werden müsse
.44 ;— In Folge dieses Beschlusses
ernannte die Grofs-s
löge den Br. George Clarhe,
Bsq. , einen gewesenen»
Schaffner, zum neuen Grofsschatzmeister
, der im J. 1766*
abdankte. Von da an bis
zu Ende des J. 1783 , mit
welchem sich Noorthouclfs
Werk schliefset, wird Ro-
land Berhelei} Esq,, als solcher
angegeben.

Der Abschnitt der allgem.
Verordnungen, der Grofsloge:
„von dem Grofsschatzmeister
, " enthält in besagter
Ausgabe von 1784, p. 368-
370, vier und in der von


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