Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 322
(PDF, 183 MB)
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322 SCHNEIDER.

.SCHNEIDER.

„dafs die ersten Free-Masoris
daselbst, nachdem , sie in jene
Brüderschaft aufgenommen
worden, sich zugleich nach der
Klostexregel der Culdeer gerichtet
hahen." — (Vgl. die„K.U.",
B. s, Abth. 2, S. 75 und 435-

An diese Untersuchungen
schlössen sich wichtige "und
ihm zum eigentbüml. Verdienste
gereichende Aufschlüsse
über die erste oder
sogenannte alte Yorker Constitution
. Er stellte, ebendaselbst
S. 404-411, die Sätze
als erweislich auf;

dafs diese Const. von den
Culdeern aus alten griechischen,
lateinischen, französischen und
italien. Handschriften zusammengesetzt
worden sey; **

„dafs die Culdeer es gewesen,
die die Sage -von der Überlieferung
der Baukunst aus dem
-Osten nach dem Westen, und
insbesondere nach England,
(welche hernach Anderson im
ersten Theile des von ihm her-
ausgeg. neuengl. „ Constitut.-
Buchs" benutzte und so sehr
-erweiterte,) der alten Yorker
Constit.» als Einleitung, vorsetzten
," endlich

„dafs durch sie, aufser der
Wissenschaft!», auch die moralische
Tendenz in das Ritual
der FMrer gelegt worden seyn
möge, welche wir zuerst in der
Regel/ohannis des Tauf ?rs s elb s t,
und dann indem unterTU,Heinrich
VI.".(s. oben diesen Art.!)
„aufgezeichneten FMrerexa-
men, antreffen/*

Diese Sätze wurden in einer
kleinen Schrift: „über
dieKuldeer", (Görlitz 1805,
sowie in einer unveränderten
Auflage 1819, 36 SS. in

8.) von dem verstorb.Br. £>o/z
Anton (s. diesen Art.!) bestritten
, vom Br. Schneider
aber im 2.B. des„ Journals^c,
S. 65- 78 , 221-293, 364-
427 und 487-580 , verbunden
mit S. 646-651, siegreich
verth eidigt. — Vergl.
„KU.", B.2, Abth.!, S.7f.
in der Anmerkung!

Ein zweites Verdienst um
die Feststellung des ächten
Masonthums auf geschichtlich
ausgemittelten Grundlagen
hat Br. Sclnieider sich
dadurch erworben , dafs Er
es war , dessen Bemühungen
es gelang, die, nach
ihrer Wichtigkeit historisch
von ihm dargelegte,
aber als Urkunde vorher
noch nicht bekannte, Yorker
Constitution zuerst in
Deutschland in einer beglaubigten
latein. Ubersetzung
sich zu verschaJfen,
und dafs er hierauf, durch
Mittheilung einer, ebenfalls
beglaubigten, Verdeutschung
an den Br. Krause^
(s. „KU.", B.2, Abth. 1, S.
5-7!) Diesen in den Stand
setzte, sie, als dritte Kunsturkunde
der FMrerbrüder-
schaft, in seinem grofsen
Werke bekannt zu machen.
(S. unten den Art.: Yorker
Constitution!) Uberhaupt
knüpfen sich die tief einxlrin-
genden geschichtl. Untersuchungen
über das alte Freimaurerthum
, durch welche
sich das gedachte Werk,


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