Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 361
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SCHWEDEN

SCHWEDEN. 361

wendig erachtete, die oben
im Art,: Boheman, erwähnte
Verordnung vom 9ten
(nicht 2§sten, wie dort steht,)
Marz 1803 zu erlassen. Diese
ist deutsch im cöthener
Taschenbuche a, d. Jahr
1805CS S. 283-285 und französisch
in der „Acta La-
tom.", T. II, p. 89 suiv.,
abgedruckt worden.]"

[Über die Verhältnisse der
schwedischen zu den englischen
Masonen kann hier
blofs Folgendes aus „Frestorfs
Jllustr. " (ed. 1812),
p. 355-359, angeführt werden
. —■ In der Versammlung
der londoner Grofsloge
arn 10. April 1799 überreichte
der k. schwer!. Gesandte
am grofsbrit. Hofe dem amtführenden
Grofsmeister,
Grafen von Moirä, von Seiten
der National-Grofsloge
von Schweden ein Schreiben
des Inhalts:

„Höchst erlauchte und höchst
erleuchtete Brüder (Mo.st
illustriöus and most ejdight-*
ened Brethren) !u
„Schon lange ist es der Gegenstand
unsres^ eifrigen Strebens
gewesen, ein inniges, aufrichtiges
und dauerhaftes Band
(jie) zwischen der National-
Grofsloge von Schweden und
der von England zu knüpfen.
Zwar haben die Zeitumstände
die Erfüllung unserer Wünsche
verzögert: doch eröffnet uns
nunmehr der gegenwartige Augenblick
dazu eine freie Aussicht
. Unser Orden, der in den

beiderseitigen Staaten "gleiche
Vorrechte und gleichen'Schutz
der Regierung geniefst, braucht
für seine Sicherheit nicht die
Dunkelheit aufzusuchen; und
unsere Arbeiten, die, wie bekannt
, sich als solche bewähren
, welche das allgemeine Beste
befördern, werden von unseren
Beherrschern (Sovereigns)
mächtig geschützt in dem Genüsse
der geheiligten Rechte
wahrer Freiheit, welche ihr
Wesen ausmacht, so dafs wir
ohne Gefahr jene Lieb es werke
an Unglücklichen vollziehen
können, welche der Hanptge-
ge.nstand unsrer Obliegenheit
.sind."

„Diese Gleichförmigkeit unsrer
Lage sowol, als die wesentL
Grundsätze derjenigen Zunfe
(craft), welcher wir beiderseits
angehören, berechtigen uns, das
Band des Zutrauens, d. Freundschaft
und wechselseitiger Eintracht
(union) zwischen zwei
Körperschaften, deren gemeinschaftliches
Ziel das Beste der
Menschheit ist, und von denen
Jede die Freundschaft als den
Nerven und die Liebe gegen
unsren Nächsten als die Angel
aller unsrer Arbeiten betrachtet,
zu befestigen und enger zusammenzuziehen
. Tief durchdrungen
von diesen Grundsätzen,
senden wir den höchst erlauchten
Bruder Georg Baron von Sil"
verhjelm, der mit den höchsten
Graden d. Maurerei geschmückt
ist, als unsren Bevollmächtigten
ab, um der höchst erleuchteten
, höchst erhabenen und
höchst ehrwürdigen National-
Grofsloge von England unsren
wohlgeneigten Grufs darzubringen
. ,£r ist von uns beauftragt,
Ihnen die aufricl|jpf|p Hoch-
Schätzung, die wir gegen Sie
hegen, auszudrücken, und wie
sehnlich wir wünschen, mit


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