Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 368
(PDF, 183 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0392
368 SECRETATR.

Grofsloge vom Grofssecretair
(p. 370) bestimmt:

,,Der Grofssecretair wird jährlich
bei dem Grofsfeste vom
Grofsmeister ernannt und ist
vermöge seines Amtes ein Mitglied
der Grofsloge. Er kann,
wenn er es für gut hält, einen
Schreiber (clerk) oder Gehülfen
haben, der ein Bruder u. Meisterin
asonseynmufs; doch wird
derselbe während dieser Zeit
nicht als Mitglied der Grofsloge
betrachtet; auch darf er in
selbiger nicht sprechen, ohne
dazu Erlaubnifs oder Befehl erhalten
zu haben."

In der neuesten Ausgabe
<Ier ,,Constitutionsu, part
2d, p. 37 sequ., ist in diesem
Abschnitte noch folgender
Artikel hinzugekommen
. —

, „Der Grofssecretair soll die
Einladungen zu allen Versammlungen
der Grofsloge, sowie
zu ihren Gastmahlen und Ausschüssen
(commiltees), ausfertigen
, ihren Verhandlungen beiwohnen
' und solche aufzeichnen
(tahe minuttfS of) , — die
Berichte der verschiedenen untergeordneten
Logen in Empfang
nehmen und in die Bücher
der Grofsloge eintragen,—
aUen diesen Logen Nachrichten
von den Verhandlungen in den
vierteljähr. Berathungen (com-
munications), und alle andere
Papiere und Urkunden, welche
die Anordnung 'entweder des
Grofsmeisters, oder der Grofsloge
, bestimmt, übersenden, —
alle Bittschriften, Vorstellungen
u. s. w., in Empfang nehmen
und entweder dem GMstr.,
oder einer andern geeigneten
Behörde , vorlegen, — dem
GMstr. in seiner Wohnung jedes
Buch und Papier, das er

SELLENTIN*

einzusehen wünschen möchte,
überbringen , und überhaupt
Alles verrichten, was vormals
von einem Grofssecretair ge-
than worden oder hätte gethan
Werden sollen."

Das Kleinod des GSecre-
tairs, welches er auf der
linken Brust trägt, besteht
in zwei kreuzweise gelegten
zusammengebundenen
goldenen Federn.]

Sechetaire intime; s.
Geheim-Secretaib. !

Seebass (Christian
Ludwig), Doctor und Professor
der Philosophie in
Leipzig, gest. am 16. Oct.
1806, [war ein Paar Jahre
lang Mstr. v. St, der damaligen
Loge: sJpollo zu den 3
^dcacieji.] S. auch den Art.:
„Magazin für Freimaurer"*

Sexlentin (Friedrich

"WlLIIEET»! AuGT/ST VOw), h.

preufs. Geheimer Hath und
Staatssecretair, in Berlin,
geb. am 25. April 1730, gestorben
am 18. Mai 1807,
[DessenBildnifs demMaurer
. Taschenbuche auf d. J.
5803 bis 5804 von X. Y. Z."
vorgesetzt ist,] ward am 28.
Oct. 1798 als Grofsmeister
der Grofsen Loge: Moyale
York zur Freundschaft > in-
stallirt. [Die Feierlichkeiten
bei dieser Einsetzunghat
Br. Süpem in den „Jahrbüchern
der Gr* Loge R. Y,u
auf d. X 1798, S. 217-245,
auf eine anziehende Art beschrieben
. Am 5. Juni 1801


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0392