Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 392
(PDF, 183 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0416
392 STARCK.

STARCK.

zum Theil der Grund der im
J. 1769 geschehenen Abdikation
Schubart's und seines Circulars
vom 6.. Jan. 1763, — Tatsachen
, die für die stricte Obs,
von entschiedener Wichtigkeit
blieben."

„Mit der* Bewilligung" der
Federungen der wismarer Brüder
ward zugleich die Einleitung
zu einer nähern Verbindung
mit dem Clericate beschlossen
. Slarck hatte sich
nicht nur gegen den Br. v, Hund
ausgelassen, Sondern auch vom
Br. *>. Schröder die ausdruckliche
Erläubnils zum Briefwechsel
über diesen Gegenstand mit
den auswärtigen Wdern (in
Petersburg) erhalten» Raven;
berichtete günstig u. war schon
mit den Kenntnissen der Cleri-
ker vertraut geworden. M Dem
Br. ^. Hund lag auf das Aufser-
*te an Beförderung der Sache.
Daher ging Br. von Prangen^6
[s. d. Art. 1] „als legatus a la-
tere des Heermeisters, im Febr.'
176g nach Wismar, *) „ ,,um,"u
wie es in der Vollmacht 'voln
17. Jan. hei[$t9 „„mit den Cle-
ricis zu W. Namens Unserer
über Alles und Jedes , was« so-
wol das System unserer Provinz
, als das ihrige, angeht,1
ausführlich, zu tractiren djid,
nach von beiden Theileri gefertigten
r eeipro cirl. Versich erung-
(acten, auf Treu und Glaubeit
einander Nichts zu verschwel«1'
gen, sich vollständig auf das
Ausführlichste zu vernehmen,
iii Ansehung des Innern sowol
der clerical. als unsrer Weltlichen
. Verfassung, der damit
verbundenen geheimen Absichten
und der Mittel, dieselben
geltend zu machen, auch Namens
Unserer .die'erfoderlichcn

[*) $: ebendaselbst S. LXV-LXVII!)

Gelübde U.Versprechungen den
Clericis abzulegen, die die Umstände
erheischen dürften.*»'*

^Prangen und sein zugeordneter
Secretair, Jacohi," [s. d.
Art. 1] gingen über Güstrow
nach Wismar, hatten dort am
5. Febr. eine Zusammenkunft
mit Raven, und eröffneten die
Conferenzen am ßten odergten,
die bis zum gten Marz dauerten.
Sie wurden Beide in die clerical
. Kenntnisse eingeweiht, ein
vorläufiger Vertrag über den
Gang der weiteren Verhandlung
mit/der Provinz am 10. Febr.
abgeschlossen, am I2ten die
den Clerikern vorgelegten Fragen
ad protocollum beantwor*
tet und am 22s ten vom Br. von
Prangen ein Capitel geöffnet,
in welchem nicht nur mehre
Beförderungen vorgenommen,
sondern auch die iörxnl. Verbindung
der clerical. mit der
weltl. Branche, bis zur Genehmigung
des Heermeisters, ausgesprochen
ward. Prangen,
der jetzt den Namen: Eucharius
a pavone , annahm", ward zum,
legatb rev. cap. cleric. bei dem
Sitze des Heermeisters ernannt
und beauftragt," dort ein clerical
. Capitel einzurichten, Br.
facolü aber ihm als Secre,tair
beigegeben. Br. v. Hund und
das Cons. prov. genehmigten
durchaus Alles/ was" Prangen
gethan hatte; "und Jener culti-
virte, sowie J Vom ' Anfange,"
fortwährend die Verbindung
mit den Brüdern StarcJt \x. von
Häven, und den übrigen Clerikern
, auf das An telegen tlich-

[*) Br. von Nett elbladt bemerkt
hier in einer iSJote: „Cranz unrichtig
ist es daher, wenn in der
altenburger . Zeitschrift für.

. FMrei", B. 1, «(1823,) H. 4, S. 434,

fesagt wird: n ,,von. Mund hätte
tarclVen zuru.ci.gewiesen. Gera-


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