Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 419
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STEINMETZ-BRÜDERSCHAFTEN. 419

Deutschland die Bauverbrüde- Gerichtsbarkeit, um bei den
rungen fest gegründet gewesen Bauten in Allem die strengste
zu saym In der Folge breiteten Ordnung zu erhalten un»d die
sie sich noch, mehr aus. Ist es Zuziehung geschickter Baumei-
nun zwar gewifs, dafs sie bei ster und Steinmetzen zu erleich-
jedetn grofsen Kirchenbaue sich tern. Papst Nicolaus III ver-
thätig(i zeigten; kommen sie willigte im J. 1273 der Brüder-
überall uns entgegen durch ihr schaft einen Ablafsbrief, wel-
Wirken, durch die in jedem eher von allen seinen Nachkom-
Zeitalter immer gleiche Bauart men, und zuletzt-Ton Bene-
in so verschiedenen Gegenden dict XII,, erneuert wurde. So
der cultivirten Welt: so ist doch erhielt diese Brüderschaft einen
nur bei wenigen bestimmte Er- festen Grund; aber erst 13 Jahre
wähnung gescliehen. *' — [Hier nach Vollendung des Münster-
Werden einige bekannt gewor- thurms bekam sie eine bestimm-
dene bemerkt."] teConstitution. JobstDotzznger,
,,Die für die Bildung u. Aus- Johann Hülz's Nachfolger als
breitung der deutschen Kunst Werkmeister des Münsters,
wichtigste Vereinigung der Bau- brachte im J. 1452 zwischen al-
meister ist die, welche zu Strafs- len in Deutschland bestehenden
bürg unter Erwin, von Stein- Hütten eine allgemeine Verbin-
bach," [s. oben d, Art.: MÜN- dung zu Stande. Hierauf ka~
ster!] stattfand. Erwin, als men im J. 1459 die sämmtlicheri
er den Bau zu Strafsburg unter- Meister der Hütten in Regens-
nahrn, berief Baumeister aus bürg zusammen und entwarfen
Deutschland, England und Ita- die Statuten, der Brüderschaft.**
lien zusammen und schlofs mit [S. oben den Art.: Ordwün-
ihnen einen festen Bund, wo- gen deä Steinmetzen!] „Es
durch hier im J. 1275 eine nach wurde dabei bestimmt, dafs
englischer Art befreite Maurerei vier Haupthütteir seyn sollten,
gestiftet wurde.— Vonjetzt an zu Strafsburg, zu Wien bei St*

fewannen die Brüderschaften Stephan, zu Ooln u. zuZürich$

er freien Maurer in Deutsch- Was späterhin Kaiser Ferdi-

land grofses Ansehn; und es nand I auf's Neue verordnete,

wurden in vielen Städten Auch, beschlofs mau, dafs der

Deutschlands Maurerhütten er- jedesmalige Werkmeister des

richtet, die miteinander in Ver- Münsters zu Strafsburg als

bindung standen; die zu Strafs- Grofsmeister der freien Maurer

bürg gestiftete wurde jedoch, in Deutschland anerkannt wer-

als die vorzüglichste anerkannt den sollte.'*

und die Haupthütte genannt. Mehre allgemeine Zusam-
Die Stadt Strafsburg, gleichsam menkünfte, wie zu Speyer in
der Mittelpunct, von dem die den J. 1464 und 1469, befestig-
alte deutsche Kunst ausging, ten den Bund; auch wurden
beförderte auch die Vereinigung jährlich Provinzialversammlun-
der Künstler vorzüglich und gen gehalten. Einige Zeit hinging
darin andern Städten in durch ward zwar.die Brüder^
Deutschland voran." schaft vernachlässigt: sie erhob
„Schon bei ihrem Entstehen sich jedocli bald aufNeue, als
wurden ihr vom Kaiser Bu- Kaiser Maximilian I im J, 149g
dolph J. Gerechtigkeiten er- zu Strafsburg ihre Statuten betheilt
, unter andern die eigne stätigte. Auch die nachfolgen-

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