Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 420
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420 STEINMETZ-BRÜDERSCHAFTEN.

den Kaiser, Carl V., Ferdinand
L , und mehre andere, erneuerten
die Bestätigung. Bei
den allgemeinen Zusammen-
künften zu Basel und zu Strafsburg
im J. 1565 brachte man
die Statuten, die,sich, nach und
nach vermehrt hatten und auch
das Steina erlcsr echt genannt
•wurden,, in. eine bessere Ordnung
. Sowie unter der Haupthütte
zu Strafsburg 22. kleinere
Hütten standen: also hingen
von den 5 übrigen Haupthütten
ebenfalls mehre kleine Hütten
ab; alle erkannten indefs die
strafsburger {Hütte als die oberste
an» vor welcher alle Streitigkeiten
der andern Hütten ab-
gethan wurden. Nicht weniger
unterwarfen sich die Bürger
Strafsburgs dem Gerichte der
Brüderschaft in Streitigkeiten,
die das Bauwesen betrafen. Der
Stadtrath überliefs demselben
im Jahr 1461* die Entscheidung
aller Baustreitigkeiten; — ein
Vorrecht, das ihm jedoch im
J. 1620 wieder genommen wurde
, weil es sein Ansehn mifs-
brauchte."

„Endlich hob im J. 1707 ein
Reichstagsschlufs zuRegensburg
die Verbindung der Hütten in
Deutschland mit der strafsburger
Haupthütte auf, weil Strafsburg
damals in feindlicher Gewalt
, in dien Händen der Franzosen
, war. Von dieser Zeit
an näherte sich die Verbrüderung
ihrem* Ende, da sie jetzt
ihr Haupt verlor. Zwar erhoben
sich in mehren Städten
Deutschlands die Hütten zu
Haupthütten: allein, auch diese
wurden durch den Reichs-
tagsschlufs vom 16, Aug. 1731
aufgehoben und zugleich verboten
, die neu aufzunehmenden
Meister zum Verschweigen der
Zunftheimlichkeiien zu vereiden
*" CVglt oben den Artikel:

Maitrergrtjss !] „Dieses verursachte
den völligen Untergang
der Verbrüderung; u. nur
die gewöhnl. Maurerzunft blieb
übrig. Es erlosch das heil. Ge«
heimnifs der freien Brüder in
der Maurerei; die tiefe Kennt-
nifs der Geometrie ging verloren
; und man ahmte die Formen
nach, ohne ihren hohen
Ursprung ergründen zu können»
Es erhielten sich indefs die
Steinmetzbrüderschaften . noch
hin und wieder in der nach dem
Statute vom J. 1565 eingeführten
Ordnung; wie zu Basel,
Zürich, Hamburg, Danzig u. -
Strafsburg; allein, auch Strafs-
burg ward dieses Vorrechts beraubt
;' indem bei'm "Anfange
der französ. Staatsumwälzung
die das. Steinmetzbrüderschaft
aufgehoben wurde.'* — -—

„Die Brüderschaft bestnnd
aus Meistern, Gesellen, oder Genossen
, und Lehrlingen, oder
Dienern. Ihre Statuten wurden
geheim gehalten; und es war
den Mitgliedern nicht erlaubt,
Andern ihre Verfassung bekannt
zu machen. Um sich von den
gemeinen Maurern zu unterscheiden
, und um einander sogleich
zu erkennen, hatten sie
PFortzeichen, Gruf s, JETandschenh
Die Mitglieder wurden mit be-
sondern Feierlichkeiten. aufgenommen
, wobei sie den Eid
der Verschwiegenheit und des
Gehorsams gegen die Gesetze
der Brüderschaft ablegten. Zirkel
, Winhelmaafs vua.d.Iiicht-wage
waren ihre Symbole und cha-
racteristischen Zeichen, die auf
ihre Arbeit Bezug hatten und
unstreitig auch schon damals
Embleme waren, alle Handlungen
gesetzmäfsig einzurichten.
Diese Symbole findet man zuweilen
auf Bauwerken dargestellt
. Der alte Ruprechtsbau
im Schlosse zu Heidelberg «eigt


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